Was sind moderne Messeinrichtungen?
Moderne Messeinrichtungen umfassen grundsätzlich zwei Gruppen von Stromzählern: einfache digitale Zähler und intelligente Messeinrichtungen, sogenannte Smart Meter. Digitale Stromzähler sind dabei nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Der Zähler kann nicht aus der Ferne abgelesen werden und sendet auch keine Daten über Ihren Stromverbrauch. Der Zählerstand muss daher – wie bisher – von Ihnen oder Ihrem Messstellenbetreiber abgelesen werden.
Intelligente Messeinrichtungen bestehen aus zwei Komponenten: Einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinrichtung, dem Smart-Meter-Gateway. Smart Meter sind in das Kommunikationsnetz eingebunden und können aus der Ferne ausgelesen werden. Sie senden auch aktuelle Verbrauchsdaten. Smart Meter können mit Smart-Home-Funktionen gekoppelt werden.
Wann wird mein Zähler ausgetauscht?
Zuständig für den Einbau und den Betrieb einer modernen Messeinrichtung ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie müssen also nicht selbst tätig werden, sich melden oder gar einen neuen Zähler beantragen. Ihr Messstellenbetreiber kommt auf Sie zu. 3 Monate vor dem geplanten Einbau hat Ihr Messstellenbetreiber Sie über den geplanten Einbau zu informieren. In dieser Mitteilung müssen Sie auch auf die grundsätzliche Wahlfreiheit des Messstellenbetreibers hingewiesen werden.
Der geplante Termin muss dann mindestens zwei Wochen vorher mit Ihnen abgestimmt werden. Kategorisch verweigern können Sie den Termin nicht: Ihr Messstellenbetreiber hat ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht zu Ihrem Stromzähler, Sie müssen ihm also freien Zugang zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumlichkeiten gewähren. Außerdem sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Messstelle erreichbar, frei und zugänglich ist.
Wer trägt die Kosten für den Einbau?
Grundsätzlich trägt der Messstellenbetreiber die Kosten. Diese Kosten umfassen Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Messstelle. Für eine einfache moderne Messeinrichtung dürfen Ihnen maximal 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
Achtung: Diese Preisobergrenze gilt nur für Geräte, die von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut und betrieben werden. Wenn Sie aktiv einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen, gilt die Kostenobergrenze nicht. Ist für den Einbau der modernen Messeinrichtung ein Umbau des Zählerkastens erforderlich, trägt man als Hauseigentümer oder Vermieter diese Kosten.
Auch bei intelligenten Messeinrichtungen gelten jährliche Preisobergrenzen:
- Verbrauch bis 2000 kWh: Maximal 23 Euro/Jahr
- 2000 – 3000 kWh: Maximal 30 Euro/Jahr
- 3000 – 4000 kWh: Maximal 40 Euro/Jahr
- 4000 – 6000 kWh Maximal 60 Euro/Jahr
- 6000 – 10000 kWh: Maximal 100 Euro/Jahr
Zusatzleistungen, die Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber in Auftrag geben fallen natürlich nicht unter diese Preisobergrenzen. Buchen Sie Smart Home Funktionen zu, müssen Sie auch die Kosten tragen.