Normen und Sicherheit nach sozialgesellschaftlichen Aspekten
Wir beschäftigen uns in Bezug auf Normen und Sicherheit von Treppen und Treppengeländern mit dem privaten Anwendungsbereich. Die grundsätzlichen Bedingungen zur Gestaltung von Treppen und Geländern ergeben sich aus Baugesetzbuch (bundesweit) und Landesbauordnungen.
Im Wirtschaftsleben sind die spezifischen Vorgaben an Treppen in unterschiedlichen Sonderwerken, die auf die jeweiligen Wirtschaftsbereiche ausgelegt sind, geregelt. Für die Normen und Sicherheitsbestimmungen bei Treppen und Geländern für öffentliche Nutzung, an Arbeitsstellen usw. müssen Sie also die jeweiligen Regelwerke hinzuziehen.
Treppengeländer als Absturzsicherung
Zunächst einmal eine erste Definition, was überhaupt eine Treppe ist. Die Steigmöglichkeiten zum Überwinden einer Höhe definieren sich anhand des jeweiligen Steigwinkels:
- Steigleitern: 90 bis 75 Grad
- Treppenleitern: 75 bis 45 Grad
- Treppen: 45 bis 20 Grad
- Rampen: bis 20 Grad
Normen, und Sicherheit für Kinder auf der Treppe
Im gewerblichen Bereich und Berufsleben werden hohe Anforderungen an Treppen und Treppengeländer gestellt. Im privaten Bereich werden wichtige Sicherheitsaspekte oftmals vernachlässigt, weil sich beispielsweise auch nicht immer eine Pflicht für Treppengeländer ergibt. Gerade in Bezug auf Kinder sollte hier besonders geachtet werden. Für Kinder sollten besondere Maßnahmen berücksichtigt werden, die sich aus folgenden Beurteilungen ergeben:
- ob Kinder den oder einen Handlauf sicher für sie greifen können
- schützt der Handlauf gegen Risiken wir den Versuch, darauf zu rutschen
- Treppen sollten genügend rutschhemmend sein
- Abstand der Füllstäbe muss an die Bedürfnisse von Kindern angepasst sein
- weitere Verletzungsgefahren wie eingeklemmte Finger sind zu vermeiden
Handläufe, Füllstäbe und Verletzungsgefahren
Der Fachhandel bietet spezielle Handläufe, die unterhalb des eigentlichen Handlaufs montiert werden können. Sie sind auch etwas schlanker, also an die Ergonomie von Kindern angepasst. Zusätzlich sind diese Kinderhandläufe derart konzipiert, dass Kinder nicht einfach darauf herunterrutschen können. Füllstäbe im Treppengeländer dürfen im maximalen Abstand von 12 cm gesetzt werden.
Sicherheit für Kinder teilweise genormt
So schreiben es viele Bauordnungen vor. Jedoch sollte gleichzeitig sichergestellt werden, dass Kinder auch nicht Finger, Hand oder Fuß einklemmen und dabei stürzen können. Außerdem gelten auch für Kinder die Regeln der Barrierefreiheit. Demnach sollten Handläufe beidseitig angebracht werden – unabhängig von der tatsächlichen Breite einer Treppe.
Treppen für ältere Mitmenschen
Ähnlich sieht es auch bei Treppen für ältere und behinderte Menschen aus. Hier sollte das Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße Berücksichtigung. Es geht vornehmlich ebenfalls um rutschhemmende Treppen, beidseitige Handläufe, aber auch gut erkennbare Stufen, gegebenenfalls mit entsprechender Beleuchtung.
Allgemeine Voraussetzungen zur Sicherheit
Dazu kommen noch viele weitere Punkte, die zur Treppensicherheit gehören. Unter anderem spielt auch die Treppengeländerhöhe eine wichtige Rolle. Bei Gebäuden mit einer Falltiefe von maximal 12 m muss die Höhe des Geländers 90 cm betragen, darüber 110 cm. Der Handlauf sollte in einer ungefähren Höhe von 85 cm montiert werden. Zu beachten ist auch der Durchmesser des Handlaufs. Je nach Material (Holz, Metall) gelten hier Werte zwischen 2,5 und 6,5 cm.
Barrierefreiheit und Treppengeländer (innen und außen)
Nicht immer ist bei Treppen nach den Gesetzen ein außen liegender Handlauf erforderlich. Wollen Sie Ihre Treppe aber barrierefrei gestalten, ist der beidseitige Handlauf zwingend umzusetzen. Außerdem sollte der Abstand zur Wand bzw. Brüstung groß genug sein, dass man sich beim Gleiten auf dem Handlauf nicht Hand oder Finger verletzen kann. Dieser Abstand liegt um die 5 cm.