Dezibel – Maßeinheit für Lautstärke
Die Einheit Dezibel gibt die Lautstärke bestimmter Geräusche an. Sie wird nicht nur gebraucht, wenn es um Schallschutz in Gebäuden geht, sondern auch in vielen weiteren Bereichen wie beispielsweise der Gesundheitsforschung. Denn Lärmbelastung kann – je nach Ausmaß – leichte bis schwere gesundheitliche Schäden verursachen.
Die Folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick, damit Sie eine bessere Vorstellung verschiedener dB-Angaben bekommen:
- 10 dB: Normales Atmen hat diese Lautstärke
- 20 dB: Das Rauschen von Blättern
- 40 dB: Flüstern
- 50 dB: Eine normale Unterhaltung
- 80 dB: Straßenverkehr
- 130 dB: Die Schmerzgrenze des Menschen
Merkliche Reduzierung durch eine Trittschalldämmung
Trittschalldämmungen können erheblich dazu beitragen, die dB-Zahl eines Raumes zu reduzieren. So erreicht ein Holzboden mit einer 2 mm dicken, dämmenden Schicht schon eine Trittschallverbesserung von rund 17 dB, während eine 5 mm dicke Polystyrol-Platte rund 23 dB erreicht. Um es mit Beispielen aus der Tabelle auszudrücken: Die Lautstärke des normalen Flüsterns kann auf die Lautstärke des Blätterrauschens reduziert werden.
Ebenso groß wie die Auswahl der verschiedenen Dämmstoffe sind auch die Unterschiede bei der Wirkung. Besonders Teppiche erzielen ein ausgezeichnetes Maß an Trittschalldämmung: Während mit normalen Teppichen schon eine Reduzierung um bis zu 30 dB möglich ist, erreichen besonders dicke Varianten rund 40 dB. Sie sehen: Schon mit einfachen und vergleichsweise günstigen Dämmstoffen kann eine exzellente Wirkung erzielt werden.
Das Mietrecht: Feste Bestimmungen
Auch im Gesetz ist festgelegt, wie laut es in bestimmten Räumen sein darf, die vermietet werden: Gemäß der DIN darf in fremden Wohnungen beispielsweise eine Lautstärke von maximal 53 dB erreicht werden (ab Baujahr 1989), bzw. 50dB (ab Baujahr 2016). Als Mieter haben Sie also gesetzlichen Anspruch auf eine Wohnung, die ausreichend vor Trittschall geschützt ist.