Genehmigungssituation
Wenn es um den Bau einer Überdachung über einer Kelleraußentreppe geht, erfordert die beschränkte Größe in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Zusätzlich sind die meist leichten und lichten Konstruktionsarten beispielsweise aus Acryl- beziehungsweise Plexiglas optisch zurückhaltend.
Es macht trotzdem in jedem Fall Sinn, den beabsichtigten Bau anzuzeigen, um sich die Genehmigungsfreiheit schriftlich bestätigen zu lassen. Vor allem bei einer Grundstücksgrenze, die drei Meter oder weniger entfernt liegt, kann einem Konflikt mit Nachbarn so im Vorfelde begegnet werden.
Konstruktionsformen
Zuerst denken die meisten an ein waagerechtes Pultdach, das an einer Flanke an der Hauswand befestigt wird und auf der Gegenseite von zwei Pfosten getragen wird. Die verhältnismäßig geringe Breite der Kelleraußentreppe von etwa zwei Metern reduziert den Aufwand, die Schneelast exakt zu berechnen.
Folgende andere Dacharten und Formen stellen eine Alternative dar:
Schiebedach
Die meist aus einem leichten Alurahmen gefertigten Überdachungen können wesentlich flacher konstruiert werden als starre und unbewegliche Dächer. Die Schiebeelemente ermöglichen die erforderliche lichte Höhe (zwei Meter), um die Treppe aufrecht gehend nutzen zu können, durch das Öffnen zu erzeugen.
Aufsteigendes Dach
Parallel zur Steigung der Treppe kann die Überdachung mit Steigung konstruiert werden. Der Ablauf von Niederschlag muss am Sockel entsprechend aufnahmefähig dimensioniert werden.
Geschlossener Aufgang
Die Seiten können mit Rahmenkonstruktionen geschlossen werden, um einen witterungsunabhängigen Ab- und Aufgang zu schaffen. Eine Tür am Treppenaustritt schafft einen abschließbaren Zugang, was vor allem bei Kindern im Haushalt präventive Schutzwirkung bezüglich Sturzgefahr hat.