Örtliche Gegebenheiten
In einem Neubau können die frischen Putzflächen der nicht tapezierten Wände problemlos grundiert werden. Meist reicht ein Anstrich aus, um einen gleichmäßig deckenden Anstrich zu erhalten.
Wurden die Wände von Tapeten befreit, ist der Zustand der Oberfläche genau zu prüfen. Alle Tapetenreste müssen vollständig entfernt werden. Manche Tapeten reißen kleine Löcher in den Putz oder Putzbrocken bleiben an den alten Tapetenstücken hängen. In diesem Fall muss vor dem Anstrich neu verputzt werden.
Bei kalkhaltigem Putz muss vor der Grundierung eine Reinigung erfolgen. Ob eine Wand Kalk enthält, kann durch die Daumenprobe festgestellt werden. Bleibt die Daumenhaut nach mehrmaligem festen Reiben und Drücken der Oberfläche weiß, ist Kalk vorhanden.
Immer grundieren
Das Streichen einer Wand ohne Tapete erfordert je nach Untergrund mehrere Arbeitsschritte. Auf die Grundierung, auch Voranstrich genannt, kann in keinem Fall verzichtet werden. Die starke Saugfähigkeit des Putzes lässt sonst keine gleichmäßige Farbverteilung zu.
- Bei kalkhaltigen Putzen müssen die Wände intensiv mit einer Wurzelbürste gewaschen und geschrubbt werden, bis am Daumen keine Verfärbungen mehr sichtbar sind.
- Die vollständige Trocknung einer gewaschenen Wand dauert mindestens 24 Stunden.
- Ausbesserungsarbeiten, wie das Schließen von Löchern, Rissen oder das Ausgleichen von Unebenheiten, werden mit Spachtelmasse ausgeführt.
- Die Grundierung wird oft auch als Tiefengrund bezeichnet. Er muss großzügig nach Herstellerangaben aufgetragen werden. Bei einigen Putzarten empfiehlt es sich, vor und nach dem Spachteln eine Grundierung aufzutragen.
- Die Dispersionsfarbe zum Streichen der Wand ohne Tapete sollte für mindestens zwei vollständige Anstriche ausreichen.
Wohnrechtliche Situation
Sollen in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus die Wände ohne Tapete gestrichen werden, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Vermieter. Der Übernahme- und Übergabezustand sollte im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.