Schadensübernahme bei Wohneigentum
Wer in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnt, hat einfach Pech gehabt, wenn die Parfümflasche ins Waschbecken fällt und dieses beschädigt.
Für solche Schäden kommt keine Versicherung auf. Die Annahme, dass eine Privathaftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt, ist falsch. Sie kommt nur für Schäden auf, die man anderen zufügt, nicht aber für Schäden, die man sich selbst zufügt. Auch die Hausratversicherung ist nicht zuständig, da das Waschbecken kein „Hausrat“ ist.
Schaden bei Miete
Grundsätzlich gehört das Waschbecken dem Vermieter, auch wenn es „mitvermietet“ wird. Für die Reparatur – oder den Ersatz – ist in diesem Fall der Vermieter zuständig. Eigentlich gehört das Waschbecken – wie die Badewanne – zur Gebäudeversicherung. Diese zahlt dem Vermieter (dem Inhaber der Gebäudeversicherung) aber keine Schäden, die durch unachtsame Mieter verursacht wurden.
Er kann aber – da Sie als Mieter ihm einen Schaden zugefügt haben – natürlich Schadenersatz in Höhe seiner Aufwendungen verlangen. Das ist sein Recht. Gegen solche Schäden schützt Sie eigentlich die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings nur, wenn Mietsachschäden in der Versicherung enthalten sind. Das ist nicht bei allen Privathaftpflichtversicherungen der Fall.
Haben Sie keine Privathaftpflichtversicherung oder sind Mietsachschäden nicht mitversichert, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.