Sofortmaßnahmen
1. Überschüssiges Wasser entfernen
Damit der Boden und die Wände nach einem Wasserschaden trocknen können, muss sichtbares Wasser entfernt werden. Dafür verwenden Sie entweder einen Nasssauger oder ausreichend Tücher, mit denen es aufgewischt wird. Vor der Sanierung muss der Raum trocken sein.
2. Hausrat entfernen
Bringen Sie entsprechenden Hausrat in Sicherheit, wenn dieser noch nutzbar ist. Falls es sich um einen extensiven Wasserschaden im Haus handelt, sollten Sie ebenfalls die beschädigten Gegenstände und das durchnässte Mobiliar aus dem Raum entfernen. Dadurch gelingt die Sanierung deutlich einfacher.
3. Strom abschalten
Schalten Sie den Strom im jeweiligen Zimmer ab, falls dies möglich ist. Gerade in Zimmern, die keine Feuchträume sind, ist die Gefahr auf einen Stromschlag sehr hoch.
4. Dokumentieren
Die Dokumentation des Schadens, der bei Ihnen und möglicherweise Ihren Nachbarn entstanden ist, ist wichtig für die Versicherung. Dadurch kann vom Versicherungsunternehmen genau ermittelt werden, welcher Teil der Kosten übernommen wird und wie hoch der Betrag ist, den Sie wahrscheinlich selbst beitragen müssen.
Selbst verursachter Wasserschaden als Mieter
Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie nach einem Wasserschaden von Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung Gebrauch machen. Kontaktieren Sie zuvor immer Ihre Hausverwaltung oder den privaten Vermieter, da die ursprüngliche Sanierung über dessen Gebäudeversicherung läuft und danach Ihnen oder Ihrer Haftpflichtversicherung in Rechnung gestellt wird. Welcher Teil der Kosten übernommen wird, hängt stark von der Ursache des Wasserschadens ab.
Selbst verursachter Wasserschaden als Eigentümer
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen und es zu einem selbstverschuldetem Wasserschaden kommt, sin Ihre Gebäude- und Hausratsversicherung der Ansprechpartner. Dabei kommt es aber deutlich auf die Auswirkungen des Schadens auf, ob die Gebäudeversicherung ausreicht. Falls sich der Wasserschaden beispielsweise bis zur Nachbarswohnung ausgebreitet hat, müssen Sie zusätzlich Ihre Haftpflichtversichung kontaktieren. Das größte Problem ist die Schadensursache. Es werden häufig nicht alle Kosten bei Selbstverschuldung übernommen.