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Wasserschaden

Wasserschaden in Mietwohnung: Erste Hilfe und Haftung klären

Von Rafael di Silva | 1. Januar 2025
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Wasserschaden in Mietwohnung: Erste Hilfe und Haftung klären”, Hausjournal.net, 01.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 05.05.2025, https://www.hausjournal.net/wasserschaden-mietwohnung

Wasserschäden in Mietwohnungen erfordern schnelles Handeln. Dieser Ratgeber erklärt die notwendigen Schritte, Haftungsfragen, Mietminderung und relevante Versicherungen.

Wasserschaden Mietwohnung

Erste Schritte bei einem Wasserschaden

Ein Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung kann erheblichen Schaden anrichten und erfordert sofortiges Handeln. Hier sind die wichtigsten ersten Schritte:

  1. Wasserzufuhr abstellen: Suchen Sie den nächstgelegenen Absperrhahn und drehen Sie diesen zu. Sollte der Absperrhahn nicht erreichbar oder funktionsfähig sein, stellen Sie den Hauptwasserhahn ab, um weiteres Austreten von Wasser zu verhindern.
  2. Strom abschalten: Schalten Sie die Stromversorgung im betroffenen Bereich aus, um mögliche Kurzschlüsse oder Stromschläge zu vermeiden. Damit minimieren Sie das Risiko weiterer Schäden oder Gefahren für Ihre Gesundheit.
  3. Wasser beseitigen: Entfernen Sie stehendes Wasser so schnell wie möglich. Nutzen Sie dazu Eimer, Wischer und Handtücher. Bei größeren Mengen kann ein Nasssauger hilfreich sein. Bei extrem großen Mengen sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
  4. Einrichtung sichern: Bringen Sie Möbel, Teppiche und elektrische Geräte aus der betroffenen Zone in Sicherheit. Stellen Sie sie gegebenenfalls höher oder decken Sie sie ab, um sie vor weiterem Schaden zu schützen.
  5. Belüftung fördern: Öffnen Sie Fenster und Türen, um die Luftzirkulation zu verbessern und die Feuchtigkeit zu reduzieren. Dies hilft, die Trocknung zu beschleunigen und Schimmelbildung vorzubeugen.
  6. Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle betroffenen Bereiche und beschädigten Gegenstände gründlich. Eine detaillierte Dokumentation hilft bei der späteren Schadenmeldung an Ihre Versicherung und erleichtert die Abwicklung.
  7. Vermieter oder Hausverwaltung informieren: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung, um zeitnahe Reparaturmaßnahmen sicherzustellen.

Indem Sie diese Schritte zügig umsetzen, können Sie die Folgen eines Wasserschadens minimieren und die Schadensbehebung beschleunigen.

Wer haftet bei einem Wasserschaden?

Die Haftungsfrage bei einem Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung hängt von der Ursache sowie den Umständen ab. Hier sind verschiedene Szenarien:

1. Mieterhaftung:

  • Fahrlässigkeit: Haben Sie den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht, beispielsweise durch einen geplatzten Schlauch der Waschmaschine, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Ihre Privathaftpflichtversicherung kann für Schäden an Nachbarwohnungen und die Hausratversicherung für Schäden an Ihren eigenen Möbeln und Geräten aufkommen.
  • Pflichtverletzung: Verweigern Sie Handwerkern den Zutritt zur Wohnung und es kommt deshalb zu einem Wasserschaden, haften Sie ebenfalls für die Kosten.

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2. Vermieterhaftung:

  • Bauliche Mängel: Ist der Schaden auf bauliche Mängel wie undichte Dächer oder marode Leitungen zurückzuführen, haftet der Vermieter. Dessen Gebäudeversicherung übernimmt die Instandsetzung des Gebäudes. Schäden am Hausrat können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter erstattet bekommen.
  • Wartungsfehler: Liegt der Schaden an einer defekten Heizung, deren Wartung dem Vermieter obliegt, muss dieser ebenfalls für den Schaden aufkommen.

3. Haftung Dritter:

  • Nachbar: Verursacht ein Nachbar den Wasserschaden, haftet dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden.
  • Handwerker: Wird der Schaden durch Handwerker verursacht, haftet die Firma beziehungsweise der Auftraggeber.

In allen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln: Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich und benachrichtigen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend.

Mietminderung bei Wasserschaden

Ist Ihre Mietwohnung durch einen Wasserschaden in der Nutzung beeinträchtigt, steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Mietminderung gemäß § 536 BGB zu. Dies ist insbesondere bei folgenden Umständen relevant:

  • Nicht nutzbare Teile der Wohnung: Feuchtigkeitsschäden an Wänden oder Böden, die bestimmte Bereiche unbewohnbar machen.
  • Beeinträchtigte Wohnqualität: Maßnahmen wie der Einsatz von Trocknungsgeräten können zu erheblichem Lärm führen.
  • Unangenehme Gerüche: Diese können durch Wasserschäden oder resultierende Schimmelbildung entstehen.

Um eine Mietminderung geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Schriftliche Benachrichtigung des Vermieters: Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich und schriftlich über den Wasserschaden und die beabsichtigte Mietminderung.
  2. Dokumentation der Beeinträchtigung: Halten Sie die Beeinträchtigungen durch den Wasserschaden ausführlich in Text und Bild fest.
  3. Festlegung der Mietminderung: Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Bei erheblichen Schäden kann die Minderung bis zu 100 % der Miete betragen. Hier empfiehlt sich juristischer Rat.
  4. Rückwirkende Mietminderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mietminderung auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Denken Sie daran, dass eine Mietminderung nicht zur Zahlungsverweigerung führen darf, ohne dass dies rechtlich eindeutig begründet ist. Holen Sie im Zweifelsfall juristischen Rat ein.

Versicherungen bei Wasserschaden

Ein Wasserschaden kann erhebliche Kosten verursachen. Verschiedene Versicherungen können diese Kosten abdecken:

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert Ihr persönliches Eigentum wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, die durch einen Wasserschaden beschädigt wurden. Dies umfasst Schäden durch austretendes Leitungswasser aus Rohren, Waschmaschinen oder Geschirrspülern. Zu beachten ist, dass grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sein muss, um auch eigenverschuldete Schäden erstattet zu bekommen.

Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung ist für den Eigentümer des Gebäudes relevant und umfasst Schäden an der Bausubstanz, wie strukturelle Schäden an Wänden, Böden und Dächern. Sie deckt die Reparaturkosten für das Gebäude und fest installierte Teile wie Heizungsanlagen ab.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die Dritten durch den Wasserschaden entstanden sind, z.B., wenn Wasser in Nachbarwohnungen oder Gemeinschaftsbereiche dringt.

Elementarversicherung

Die Elementarversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen verursacht werden. Diese Versicherung ist besonders in gefährdeten Regionen sinnvoll.

Durch eine Kombination dieser Versicherungen können sowohl Mieter als auch Vermieter umfassend abgesichert sein. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Policen und passen Sie diese bei Bedarf an, um optimal vor Wasserschäden geschützt zu sein.

Wasserschäden vorbeugen

Um Wasserschäden in Ihrer Mietwohnung vorzubeugen, sind verschiedene Maßnahmen ratsam:

1. Regelmäßige Wartung und Inspektionen: Lassen Sie wasserführende Geräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler regelmäßig warten. Überprüfen Sie Dichtungen an Wasserhähnen und Armaturen.

2. Nutzungstechniken und Sicherheitsgeräte:

  • Verwenden Sie Waschmaschinen und Geschirrspüler nur, wenn Sie zu Hause sind.
  • Installieren Sie Wassersensoren in Badezimmern und Küchen, die bei Wasserkontakt Alarm auslösen.
  • Nutzen Sie Geräte mit Sicherheitsmechanismen wie Aquastop.

3. Vorsorge bei längerer Abwesenheit: Schließen Sie den Hauptwasserhahn, wenn Sie in den Urlaub fahren oder längere Zeit nicht zu Hause sind.

4. Frostschutzmaßnahmen: Isolieren Sie im Winter wasserführende Leitungen in unbeheizten Bereichen, um Frostschäden zu verhindern.

5. Sofortige Schadensklärung: Untersuchen Sie feuchte Stellen umgehend auf die Ursache und lassen Sie diese beheben.

Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko eines Wasserschadens signifikant reduzieren und eventuelle Schäden sowie Kosten gering halten.

Artikelbild: Ekspansio/iStockphoto

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