Wohngebäudeversicherung
Die Kostenübernahme ist stark abhängig davon, wer der Verursacher war und was beschädigt wurde. Die wohl wichtigste Versicherung für einen Großteil der Fälle ist die Wohngebäudeversicherung, von der entweder Ihr Vermieter oder Sie als Eigentümer Gebrauch machen. Mit dieser sind Schäden am Gebäude, wie sie häufig nach einem Wasserschaden im Haus anfallen, abgedeckt. Dazu zählen:
- Rohrbrüche
- schlecht installierte Armaturen
- nicht regelmäßig überprüfte Fugen
Das ist nur eine kleine Auswahl an Ursachen für einen Wasserschaden, die von der Versicherung abgedeckt wird. Falls Sie den Schaden als Mieter selbst verursacht haben, übernimmt meist Ihre Haftpflicht die Kosten, wenn es keine fahrlässige Aktion war. Als Eigentümer sollte Ihre Versicherung zusätzlich grobe Fahrlässigkeit abdecken, da es meist schwer festzustellen ist, ob der Schaden mutwillig verursacht wurde. Zudem zahlen Gebäudeversicherungen nur, wenn die wasserführenden Leitungen des Hauses regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.
Falls Sie in einer Region mit intensivem Wetter wohnen, sollten Sie sich zusätzlich Gedanken über eine Elementarversicherung machen. Sie kann nur zu einer Gebäudeversicherung hinzugebucht werden und deckt die Kosten für Wasserschäden ab, die durch Naturgewalten oder das Wetter entstehen. Wenn ein Wasserschaden aufgrund eines undichten Dachs entstanden ist, trägt die Elementarversicherung die Kosten. Ansonsten müssten Sie diese selbst bezahlen.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist wichtig, wenn Sie der Verursacher der Wasserschadens an der Mietwohnung sind oder er zum Beispiel Ihren Nachbarn betrifft. Läuft zum Beispiel Ihr Aquarium aus und das Wasser gelangt durch den Boden in die Wohnung unter Ihnen, müssen Sie sich an ihre Haftpflichtversicherung melden. Sie übernimmt die Sanierungskosten und je nach Fall müssen Sie selbst etwas dazuzahlen.
Selbst verursachte Schäden in Ihrer Eigentumswohnung werden nicht bezahlt. In einem Mietverhältnis übernimmt die Kosten erneut die Gebäudeversicherung. Anschließend müssen Sie die Kosten an Ihren Vermieter mit Ihrer Haftpflichtversicherung zahlen. So wird der Vermieter nicht belastet.
Hausratsversicherung
Den Wiederbeschaffungswert oder Wertersatz für beschädigten Hausrat wie Elektrogeräte, Möbel oder Wand- und Bodenbeläge deckt die Hausratsversicherung ab. Das ist aber nur gegeben, wenn es sich um Leitungswasser handelt, das bestimmungswidrig austritt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um ein überlaufendes Waschbecken oder ein defekter Spülmaschinenschlauch. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Sie nicht der Verursacher sind. Hausratsversicherungen übernehmen nur die Kosten, wenn der Schaden zum Beispiel durch Ihren Nachbarn entstanden ist.
Die Hausratsversicherung ersetzt nicht den originalen Anschaffungspreis des Hausrats, sondern erstattet einen Betrag, mit dem die Kosten für eine Neuanschaffung entsprechend der aktuellen Preislage gedeckt sind.