Wasserschaden eingrenzen: Sofortmaßnahmen
1. Strom und Wasser ausschalten
Wasser und Strom müssen im entsprechenden vor der Sanierung unbedingt ausgeschaltet werden. Dadurch schützen Sie sich vor einem möglichen Stromschlag.
2. Wasser entfernen
Für die Wasserentfernung bieten sich Nasssauger oder saugfähige Tücher an. Selbst größere Wassermassen werden dadurch entfernt.
3. Hausrat transportieren
Entfernen Sie so viel Hausrat wie möglich aus dem betroffenem Raum. Sie können mehr retten, als Sie auf Anhieb denken. Trocknen Sie die Gegenstände danach so gut ab wie möglich.
4. Dokumentation
Die Dokumentation ist wichtig, damit die Versicherung, Ihr Vermieter und der Verursacher ein gutes Bild über den Wasserschaden erhalten. Machen Sie für die Dokumentation unbedingt Bilder, um die Reparaturmaßnahmen zu erleichtern.
Mieter kontaktieren
Falls Sie in einem Mietverhältnis leben, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung kontaktieren. Da die Feuchtigkeit problemlos in andere Wohnungen gelangen kann, ist es Ihre Pflicht als Mieter, den Wasserschaden zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Verursacher sind oder nicht. Versäumen Sie den Bericht des Wasserschadens, kann dies strikte Konsequenzen haben.
Unternehmen Sie keine Reparaturen, bevor Sie den Vermieter kontaktiert haben. Selbst ausgeführte Reparaturen werden erst erstattet, wenn der Vermieter und die Versicherung davon in Kenntnis gesetzt wurden und die Maßnahmen nicht als Eigenleistung angesehen werden. Gerade bei einem Wasserschaden reichen viele Eigenleistungen nicht aus, um diesen effektiv zu reparieren. Aus diesem Grund sollten Sie sich immer an die Hausverwaltung wenden, sobald Sie einen Wasserschaden entdeckt haben.
Versicherungsfragen
Wenn Sie als Mieter einen Wasserschaden in der Wohnung entdecken, stehen Ihnen verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Die wichtigste ist die Haftpflichtversicherung. Den eigentlichen Schaden an der Wohnung trägt grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Der Verursacher muss dagegen über seine Haftpflichtversicherung oder sein eigenes Bankkonto, falls der Schaden mutwillig verursacht wurde, den Betrag an die Gebäudeversicherung des Vermieters zurückerstatten. Falls zum Beispiel der Wasserschaden durch Ihren Nachbarn ein Stockwerk über Ihnen verursacht wurde, trägt dieser die Kosten.
Neben der Haftpflicht- und Gebäudeversicherung ist die Hausratsversicherung besonders wichtig. Mit dieser decken Sie die Kosten für Ihr Hab und Gut ab, das nach einem Wasserschaden in den meisten Fällen nicht mehr zu gebrauchen ist. Wurde zum Beispiel Ihr Fernseher oder Ihre Couch durchnässt, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden, um die Kosten für die Erstattung zu erhalten. Die Hausratsversicherung wird hauptsächlich verwendet, wenn ein unbeabsichtigter Wasserschaden in der Wohnung geschieht, zum Beispiel durch einen Rohrbruch.