Sofortmaßnahmen
1. Strom und Wasser abstellen
Bevor Sie das Wasser entfernen, schalten Sie unbedingt den Strom und das Wasser ab. Dadurch gehen Sie auf Nummer sicher, dass sich der Schaden nicht verschlimmert und Sie währenddessen keinen Schlag durch angeschlossene und durchnässte Elektrogeräte erleiden.
2. Wasser beseitigen
Nutzen Sie einen Nasssauger, um größere Mengen Wasser durch einen Wasserschaden schnell und effektiv zu entfernen. Alternativ bieten sich saugfähige Tücher an.
3. Trocknen
Der letzte Schritt ist die umfangreiche Trocknung des Raumes, bevor Sie sanieren können. Die Trocknung der Räumlichkeiten ist recht aufwendig, da die Feuchtigkeit sehr lange braucht, bis sie aus dem Mauerwerk entfernt wurde. Aus diesem Grund müssen Sie mehrere Wochen einplanen, in denen der jeweilige Raum nicht mehr nutzbar sein wird. Vor dem Trocknen sollten Sie Ihren Hausrat vor dem Wasser schützen und Ihre Versicherung kontaktieren.
Versicherung kontaktieren
Kontaktieren Sie nach den Sofortmaßnahmen so schnell es geht Ihre Versicherung, egal ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Die Versicherung ist ein wichtiger Entscheidungsträger in Bezug auf die Finanzierung der Sanierungsarbeiten, die nach dem Wasserschaden anfallen. Falls Sie nicht der Verursacher waren, zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden und die Hausratsversicherung ersetzt Hab und Gut, das Sie durch den Wasserschaden verloren haben. Falls Sie stattdessen der Verursacher sind, wird der Schaden über Ihre Haftpflichtversicherung gezahlt.
Was geschieht, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Falls sich der Wasserschaden zum Beispiel im Bad befindet und dieses dadurch nicht mehr genutzt werden kann, gilt es als unbewohnbar. In diesem Fall können Sie eine Mietminderung beantragen oder eine Ersatzwohnung nutzen, falls diese von Ihrem Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Bedenken Sie, dass Sie keine Ersatzwohnung und eine Mietminderung gleichzeitig erhalten. Falls Sie auf eine Ersatzwohnung verzichten, können Sie eine Mietminderung beantragen. Dadurch ziehen Sie kurzfristig und bezahlen nur die Miete der neuen Wohnung.