Warum ein Werkstattofen eine Genehmigung benötigt
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Feuerstätten vor Inbetriebnahme abgenommen werden müssen. Die genauen Voraussetzungen sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dort ist festgelegt, dass neue oder baulich veränderte Öfen oder Kamine erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von einem Schornsteinfeger begutachtet und abgenommen wurden. Alles andere ist verboten. Wer einen Werkstattofen ohne Genehmigung aufstellt und in Betrieb nimmt, kann ernsthafte Probleme bekommen. Eine Genehmigung ist unter anderem aus folgenden Gründen erforderlich:
- die Brandgefahr, die grundsätzlich von Feuerstätten ausgeht
- ordnungsgemäße Installation eines Abgasrohres
- sicherer Betrieb ohne Gefahr für den bzw. die Nutzer
- vorschriftsmäßige Einrichtung für Zu- und Abluft
- Sicherstellung des Versicherungsschutzes
Sicherheit geht vor
Gerade nach dem Aufstellen und beim Betrieb von nicht genehmigten Öfen oder anderen Feuerstätten innerhalb von Gebäuden kommt es immer wieder zu Vergiftungen durch Kohlenmonoxid oder zu einer erheblichen Brandgefahr. Abgasrohre werden nicht vorschriftsmäßig gesichert, deshalb können zum Teil Abgase nach innen gelangen. Oder die Hitze des Abgasrohres oder die des Ofens selbst sorgt für Gefahren. Hinzu kommt, dass im Brandfall keine Versicherung zahlt, wenn der Ofen nicht ordnungsgemäß abgenommen wurde. Aus Gründen der Sicherheit und für Ihre eigene Gesundheit sollten Sie daher immer darauf achten, dass ein Werkstattofen vor Inbetriebnahme vom örtlichen Schornsteinfeger ordnungsgemäß abgenommen und der Betrieb genehmigt wird. Ein Werkstattofen ohne Genehmigung ist nicht nur unzulässig, sondern auch grob fahrlässig.
Was passiert, wenn keine Abnahme erfolgt?
Leider dürfen Sie in einem solchen Fall den Ofen keinesfalls betreiben. In den meisten Fällen wird der Schornsteinfeger aber entsprechende Maßnahmen vorschlagen, nach deren Durchführung der Ofen eventuell doch in Betrieb genommen werden darf. Diese sollten Sie nach Möglichkeit umsetzen oder gegebenenfalls einen besser geeigneten Ofen in der Werkstatt neu installieren.