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Wespen

Ein Wespennest steht unter Naturschutz

Von Stephan Wayan | 18. Februar 2021
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Stephan Wayan
Stephan Wayan

Stephan liebt jedes Detail, das das Wohnen lebenswert macht. Seine Erfahrungen sammelte er durch das Leben und Wohnen in der Architektur in verschiedenen Kulturkreisen.


Erfahre mehr über die Erstellung unserer Inhalte

Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Stephan Wayan, “Ein Wespennest steht unter Naturschutz”, Hausjournal.net, 18.02.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 23.06.2025, https://www.hausjournal.net/wespennest-naturschutz

Ein Wespennest im Garten oder im Haus kann schnell für Unruhe sorgen. Doch wussten Sie, dass Wespen und ihre Nester unter Naturschutz stehen und nicht ohne weiteres entfernt werden dürfen? Unser Artikel klärt Sie umfassend über die gesetzlichen Regelungen und mögliche Ausnahmen auf, wenn Wespen Beunruhigung verursachen.

wespennest-naturschutz
Wespennester stehen immer unter Naturschutz
AUF EINEN BLICK
Steht ein Wespennest unter Naturschutz?
Wespennester stehen unter Naturschutz und dürfen nicht entfernt oder zerstört werden, außer es liegt ein vernünftiger Grund vor. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. In extremen Fällen können untere Naturschutzbehörden eine Ausnahmegenehmigung erteilen, um das Nest umzusiedeln oder zu entfernen.

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Drei Gesetze greifen beim Wespenschutz

Die meisten Wespen und ihre Nester stehen unter „normalem“ Naturschutz. Knopfhornwespen, Kreiselwespen, alle Bienen, Hornissen und Hummeln stehen unter besonderem Schutz. Der Schutzstatus entsteht durch die gesetzlichen Regelungen in folgenden Gesetzeswerken:

1. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützt im Paragraf 39 alle wild lebenden Tiere generell. Beunruhigen und ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen und töten ist untersagt.

2. Auch im Paragraf eins der Tierschutzgesetzes (TierSchG) wird der gleiche Sachverhalt wiederum mit vernünftigem Grund definiert.

3. In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) findet sich die Klassifizierung des Schutzstatus für jede einzelne Art.

Zuwiderhandlungen gegen eines oder mehrerer Gesetze werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt. Während normal geschützte Wespen aus vernünftigen Gründen eventuell mit Genehmigung umgesiedelt oder in Ausnahmefällen getötet werden dürfen, ist das bei besonders geschützten Arten kategorisch und immer ausgeschlossen.

Wann ein vernünftiger Grund vorliegt

In letzter Instanz entscheidet die jeweilige untere Naturschutzbehörde, ob sie ein Anliegen als vernünftigen Grund akzeptiert. Folgende Begründungen können zu einer Ausnahmegenehmigung führen:

  • Blockade oder Störung von unverzichtbaren Bau- und Reparaturmaßnahmen
  • Kleinkinder und Kinder in größerer Anzahl (Krabbelgruppe, Kindergarten, Grundschule)
  • Sicherheitsrisiko für Menschen und Tiere
  • Stark allergisch indizierte Menschen mit potenziell lebensgefährlichen Symptomen
  • Unbrauchbarmachung von Lebensmitteln
  • Wespen mit nachweisbar übermäßig aggressiven Angriffsverhalten

Generell gilt, dass alle besonders geschützten Arten fast aus keinem der oben genannten Gründe vertrieben werden dürfen. Nur in relativ extremen Sachverhalten sind Ausnahmen möglich.

Die Maßnahmen müssen von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Auch sie müssen den Grad der Gefährdung einschätzen und möglichst minimal invasiv vorgehen. Ein Umsiedeln muss in fast jedem Fall radikaleren Methoden wie einem Ausräuchern odr Töten vorgezogen werden.

Tipps & Tricks
Wenn ein Wespennest entsteht, gibt es zu Beginn eine kurze Zeitspanne, die als Anfangsstadium definiert werden kann. Wenn Sie die bis dahin allein lebende Wespenkönigin vertreiben und das unbewohnte neue Nest umsiedeln, verstoßen Sie im Normalfall nicht gegen den Naturschutz.

Artikelbild: Mircea Costina/Shutterstock

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