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Brennholz

Holzunterstand an der Grenze: Was ist baurechtlich erlaubt?

Von Chiara Bergmann | 20. August 2024
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Chiara Bergmann
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Chiara Bergmann, “Holzunterstand an der Grenze: Was ist baurechtlich erlaubt?”, Hausjournal.net, 20.08.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/holzunterstand-grenzbebauung

Ein Holzunterstand an der Grundstücksgrenze bietet praktische Vorteile, erfordert aber die Berücksichtigung baurechtlicher Vorgaben. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Regelungen und zeigt Lösungsansätze für eine reibungslose Planung und Umsetzung.

holzunterstand-grenzbebauung
Auch beim Bau eines Holzunterstands in Grenzbebauung ist so einiges zu beachten

Die baurechtlichen Vorgaben im Blick

Bei der Planung eines Holzunterstands an der Grundstücksgrenze gibt es wichtige baurechtliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie teilweise in örtlichen Bebauungsplänen festgelegt. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie im Auge behalten sollten:

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Genehmigungspflicht und Ausnahmen

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt in der Regel von der Größe, der Ausgestaltung und dem genauen Standort des Holzunterstands ab. Generell lässt sich folgendes festhalten:

  • In vielen Bundesländern sind Unterstände bis zu einer bestimmten Größe und Höhe genehmigungsfrei. Zum Beispiel sind in Niedersachsen Überdachungen bis zu einer festgelegten Quadratmeterzahl genehmigungsfrei.
  • Offene Unterstände, die keine oder nur wenige Seitenwände haben, unterliegen meist weniger strikten Vorgaben als geschlossene Konstruktionen.
  • Die genaue Nutzung des Holzunterstands, etwa als Brennholzlager oder als Abstellraum, kann Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben.

Abstandsflächen und Grenzbebauung

Unabhängig davon, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, müssen in der Regel bestimmte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden:

  • Viele Länder fordern einen Mindestabstand von mehreren Metern zur Grundstücksgrenze für Nebengebäude. Ausnahmen gibt es oftmals für kleinere Bauwerke, die unter bestimmten Bedingungen auch näher an die Grenze gebaut werden dürfen.
  • Häufig sind maximale Längen für Grenzbebauungen festgelegt. Beispielsweise gibt es in einigen Bundesländern eine Begrenzung der bebauten Meter entlang der Grenze.
  • In massiv bebauten Wohngebieten oder besonderen Bebauungsplänen können abweichende Regeln gelten, die unter Umständen eine direkte Grenzbebauung ermöglichen.

Weitere rechtliche und nachbarschaftliche Aspekte

Beim Errichten eines Holzunterstands sollten auch weitere rechtliche und nachbarschaftliche Aspekte in Betracht gezogen werden:

  • Stellen Sie sicher, dass der Holzunterstand keine brandschutzrechtlichen Bedenken hervorruft, insbesondere wenn er als Lagerplatz für leicht entzündliche Materialien wie Brennholz dient.
  • Auch genehmigungsfreie Bauten müssen stabil und sicher errichtet werden. Prüfen Sie, ob eine fundierte Konstruktion aufgrund von Wind- und Schneelast erforderlich ist.
  • Sollte sich der geplante Standort nah an der Grundstücksgrenze befinden, kann es ratsam sein, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn zu treffen, um nachträgliche Konflikte zu vermeiden.

Durch eine gründliche Planung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben wird einem reibungslosen Bauvorhaben nichts im Wege stehen. Informieren Sie sich umfangreich und rechtzeitig bei Ihrer örtlichen Baubehörde über die geltenden Bestimmungen.

Lösungsansätze für die Grenzbebauung

Für die Errichtung eines Holzunterstands an der Grundstücksgrenze stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die helfen können, rechtliche Vorgaben einzuhalten und nachbarschaftliche Harmonie zu wahren.

Einverständnis des Nachbarn einholen

Eine pragmatische Lösung besteht darin, eine schriftliche Einverständniserklärung Ihres Nachbarn einzuholen. In dieser Vereinbarung sollten Sie die Abmessungen des Unterstands, dessen Lage sowie eventuell anfallende Kosten festhalten.

  • Vorteile: Schnelle Abstimmung und Realisierung, individuelle und flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Nachteile: Erfordert ein gutes Verhältnis zum Nachbarn, kann bei Eigentümerwechsel hinfällig werden.

Antrag auf Baulast

Wenn es keine Nachbarvereinbarung gibt oder diese nicht ausreichend erscheint, können Sie eine Baulast eintragen lassen. Eine Baulast ist eine im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentliche Last auf Ihrem Grundstück, die besondere Bebauungsrechte festsetzt.

  • Vorteile: Rechtssicherheit, da die Baulast im Grundbuch eingetragen wird und unabhängig vom Eigentümer ist.
  • Nachteile: Der Prozess ist oft zeit- und kostenintensiv, zudem ist die Zustimmung des Nachbarn und der örtlichen Baubehörde erforderlich.

Einhaltung des Mindestabstands

Sollten die obigen Möglichkeiten nicht umsetzbar sein, bleibt Ihnen als Option, den Holzunterstand mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze zu errichten. Die genauen Abstände können je nach Region variieren.

  • Vorteile: Keine Zustimmung des Nachbarn notwendig, keine zusätzlichen rechtlichen Eintragungen erforderlich.
  • Nachteile: Mögliche Einschränkungen in der Platzierung und Größe des Unterstands.

Flexible Konstruktionen

Für temporäre oder flexibel aufzustellende Holzunterstände kann es sinnvoll sein, leichtere Materialien und weniger feste Bauweisen zu wählen. Diese Konstruktionen fallen in manchen Fällen unter weniger strenge bauordnungsrechtliche Regelungen und können einfacher umgesetzt werden. Bedenken Sie jedoch die Stabilität und Sicherheit, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen.

  • Vorteile: Flexibilität in der Nutzung und unkomplizierte Errichtung, minimaler bürokratischer Aufwand.
  • Nachteile: Geringere Haltbarkeit und Stabilität gegenüber festen Konstruktionen.

Bestandschutz nutzen

Wenn bereits bestehende Bauten von früheren Regelungen abweichen, könnten diese unter Bestandschutz fallen. In diesem Fall müssen die aktuellen Abstandsregeln möglicherweise nicht eingehalten werden. Prüfen Sie, ob der bestehende Schutz für Ihren Unterstand zutrifft und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen zu beanspruchen.

  • Vorteile: Mögliche Legalisierung und Nutzung vorhandener Strukturen, keine Anpassung an neue baurechtliche Bestimmungen notwendig.
  • Nachteile: Muss exakt geprüft und gegebenenfalls durch die Baubehörde bestätigt werden.

Indem Sie die genannten Lösungsansätze sorgfältig abwägen und sich ausreichend informieren, steht dem Bau Ihres Holzunterstands an der Grundstücksgrenze nichts im Wege.

Artikelbild: Paul Maguire/Shutterstock

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