Holz auf dem Grundstück lagern
Wie viel und in welcher Form Sie Holz auf dem Grundstück lagern dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist ist es erlaubt, eine bestimmte Menge Holz auf einem Grundstück zu lagern. Am unproblematischsten sind Holzstapel mit einer Plane als Abdeckung, weil Sie in diesem Fall keinen Unterstand bauen, sondern nur einen Holzstapel errichten. Auf diese Weise sind in den meisten Bundesländern bis zu 40 m3 Rauminhalt pro Flurstück erlaubt. In Hessen besteht aber die Pflicht, das Holzlager schriftlich anzuzeigen, wenn es 10 m3 überschreitet.
Auch ein Sichtschutz aus Brennholz ist erlaubt, wenn dabei der gesetzliche Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird.
Schwieriger wird es, wenn Sie einen Unterstand mit Pfosten und Dach und evtl. einem Fundament aus Beton bauen möchten.
Die Vorschriften für den Holzunterstand
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall beim örtlichen Bauamt, ob Sie einen Brennholzunterstand ohne Baugenehmigung bauen dürfen. Entscheidend ist in der Regel die Größe. Niemand hat beispielsweise etwas gegen die Unterstände, die Sie fertig kaufen können und die nur 50 cm tief und ein paar Meter breit sind. Auch eine mit Holz vollgestapelte Palette verbietet niemand, selbst wenn Sie die Palette mit seitlichen Stützen und einem Dächlein versehen. Allerdings können Sie dort auch nicht viel Holz lagern.
Planen Sie hingegen einen richtigen Schuppen für Ihr Holz, müssen Sie in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung haben. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig Holstein sind Schuppen mit einem Rauminhalt von max. 30 m3 baugenehmigungsfrei, in Sachsen dürfen Sie einen Schuppen ohne Genehmigung bauen, wenn er eine Grundfläche von 10 m2 nicht überschreitet.
Sollte diese Fläche nicht für Ihr Holz ausreichen, müssen Sie sich um eine Genehmigung bemühen (in ländlichen Gegenden wird sie Ihnen wahrscheinlich gewährt) oder eben auf Holzstapel anderer Art ausweichen.