Holz auf dem Grundstück lagern
Wie viel und in welcher Form Sie Holz auf dem Grundstück lagern dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist ist es erlaubt, eine bestimmte Menge Holz auf dem Grundstück zu lagern. Am unproblematischsten sind Holzstapel, die mit einer Plane abgedeckt sind, da man in diesem Fall keinen Schuppen, sondern nur einen Holzstapel errichtet. Auf diese Weise sind in den meisten Bundesländern bis zu 40 m3 Rauminhalt pro Grundstück zulässig. In Hessen besteht allerdings eine schriftliche Anzeigepflicht, wenn der Holzstapel 10 m3 überschreitet.
Auch ein Sichtschutz aus Brennholz ist erlaubt, wenn der gesetzliche Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird.
Schwieriger wird es, wenn Sie einen Unterstand mit Pfosten und Dach und eventuell einem Betonfundament errichten wollen.
Vorschriften für Holzunterstände
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall beim örtlichen Bauamt, ob Sie einen Brennholzunterstand ohne Baugenehmigung errichten dürfen. Entscheidend ist meist die Größe. So hat zum Beispiel niemand etwas gegen fertige Unterstände, die nur 50 cm tief und ein paar Meter breit sind. Auch gegen eine mit Holz gestapelte Palette hat niemand etwas einzuwenden, selbst wenn man sie mit seitlichen Stützen und einem Dach versieht. Viel Holz kann man darauf aber auch nicht lagern.
Wer dagegen einen richtigen Schuppen für sein Holz plant, braucht in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein sind Schuppen bis zu 30 m3 Rauminhalt genehmigungsfrei, in Sachsen können Sie einen Schuppen ohne Genehmigung bauen, wenn er eine Grundfläche von 10 m2 nicht überschreitet.
Wenn diese Fläche für Ihr Holz nicht ausreicht, müssen Sie sich um eine Genehmigung bemühen (die Ihnen in ländlichen Gegenden wahrscheinlich erteilt wird) oder auf Holzstapel anderer Art ausweichen.