Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem Einheitswert des Grundstücks berechnet. Es wird zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke unterschieden.
Die Grundsteuer B richtet sich nach der Größe der Gemeinde und nach der Art des Grundstücks. Zusätzlich werden die ersten 15.338,76 Euro anders berechnet als der dann folgende Anteil der Grundsteuer.
- Einfamilienhaus alt Gemeinde bis 25.000 Einwohner – 10 Promille
- Einfamilienhaus alt Gemeinde von 25.000 bis 1 Million Einwohner – 8 Promille
- Einfamilienhaus alt Gemeinde über 1 Million Einwohner – 6 Promille
- Einfamilienhaus neu Gemeinde bis 25.000 Einwohner – 8 Promille
- Einfamilienhaus neu Gemeinde von 25.000 bis 1 Million Einwohner – 6 Promille
- Einfamilienhaus neu Gemeinde über 1 Million Einwohner – 5 Promille
Müllabfuhr
Diese Kosten für die Müllabfuhr setzen sich in der Regel aus der Grundgebühr und den Kosten für die Mülltonnen zusammen. Häufig kann der Hausbesitzer selbst entscheiden, wie groß die Restmülltonne sein soll. Allerdings muss pro Person eine bestimmte Literzahl an Tonne gerechnet werden.
Schornsteinfeger
Viele neue Heizanlagen werden nicht mehr jährlich überprüft. Die dazu gehörigen Schornsteine müssen ebenfalls deutlich seltener gekehrt werden wenn überhaupt.
Kaminofen
Sehr viele Hausbesitzer haben heute einen Kaminofen. Der Schornstein für diesen Ofen muss regelmäßig einmal im Jahr gekehrt werden. Alle drei Jahre ist eine Feuerstättenschau fällig, bei der überprüft wird, ob der Ofen noch sicher ist.
Versicherungen
Neben der Gebäudeversicherung sollte besonders ein Vermieter noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusätzlich abschließen. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist diese in der Privathaftpflicht enthalten. Mit etwa 300 Euro im Jahr für die Gebäudeversicherung muss allerdings mindestens gerechnet werden.
Sparpotenzial
Direktversicherungen über das Internet sind für versierte Hausbesitzer eine Möglichkeit, um zwischen 50 und 100 Euro einzusparen. Dafür hat der Hausbesitzer aber keinen Ansprechpartner vor Ort.
Als Hausbesitzer kommt man günstiger, wenn man im öffentlichen Dienst ist. Der Rabatt, für Mitglieder des öffentlichen Dienstes, kann aber auch von einem erwachsenen Kind kommen, das noch mit im Haus wohnt.
Wasser und Abwasser
Besonders in ländlichen Gebieten ist nicht jedes Haus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Dann ist eine Kleinkläranlage oder ein Klärteich erforderlich. Dadurch entstehen weitere Kosten, vor allem für die vorgeschriebene Wartung.
Örtlich anfallende Kosten
Je nachdem, wo das Haus steht, können sowohl Straßenreinigungskosten oder Kosten für die Wasser- und Bodenverbände anfallen. Da die Gemeinden recht kreativ sind, gibt es eine Vielfalt an Kosten, die den Hausbesitzer zusätzlich treffen können.
Gemeindegebühren oder Anliegerkosten treten ebenfalls regional auf. Auch hier ist daher das Einholen von genauen Informationen vor dem Grundstücks- oder Hauskauf die beste Methode, um keinen Kostenschock zu erleben.
Laufende Kosten zusammenfassen
Damit die laufenden monatlichen Kosten für das Haus berechnet werden können, ist es am einfachsten, zunächst alle Kosten auf das Jahr hochzurechnen, die zum Beispiel vierteljährlich anfallen. Dies sind meistens die Grundsteuer oder die Müllabfuhr.
Auch Kosten, die tatsächlich monatlich vorliegen, sollte man hochrechnen und zu der Gesamtsumme addieren. So erhält man eine wirklich aussagekräftige Übersicht, welche monatlichen Betriebskosten für ein Einfamilienhaus auftreten.
Beispielrechnung für die laufenden Kosten eines Hauses
Hier eine ungefähre Übersicht über die Kosten, die lediglich als Beispiel dienen kann, da wie beschrieben die Kosten von Haus zu Haus und in den unterschiedlichen Regionen völlig unterschiedlich ausfallen.
1.600 EUR jährliche Kosten
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Grundsteuer B – 4 Abbuchungen je 75 EUR | 300 EUR |
2. Gebäudeversicherung | 300 EUR |
3. Gewässerschädenhaftpflichtversicherung | 50 EUR |
4. Müllabfuhr – 4 Abbuchungen je 90 EUR | 360 EUR |
5. Schornsteinfeger | 150 EUR |
6. Wasser- und Bodenverband | 80 EUR |
7. Wartung Kleinkläranlage – 2 Wartungen je 60 EUR | 120 EUR |
8. Mehrkosten Strom – monatlich 20 EUR | 240 EUR |
Gesamt | 133,33 EUR monatliche Kosten |