Prüfpflicht beim Mehrfamilienhaus
Die Trinkwasserverordnung sieht in ihrer neuen Version vor, dass Besitzer von Mehrfamilienhäusern im Abstand von höchstens drei Jahren ihr Trinkwasser prüfen lassen müssen. Betroffen sind aber nur die Besitzer von Gebäuden, für die folgendes gilt:
- Das Gebäude besteht aus mehr als zwei Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet ist
- Es ist eine zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung vorhanden (mindestens 400 Liter Volumen) oder
- Der Weg von der Warmwasseraufbereitung zur entferntesten Entnahmestelle enthält mindestens 3 Liter Wasser
In der üblichen Hausinstallation entspricht die letzte Vorschrift einem ungefähren Abstand von 15 bis 20 Metern zwischen Warmwasseranlage und entferntester Warmwasser-Entnahmestelle.
Zur Prüfung ist der Eigentümer des Gebäudes verpflichtet. Das betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch gewerbliche Vermieter und Wohnungsgenossenschaften.
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Trinkwasserprüfung ist ein Test, ob die Warmwasseranlage mit Legionellen kontaminiert ist. Legionellen bedeuten eine hohe Gesundheitsgefahr, deshalb ist die strenge und mindestens dreijährige Prüfung vorgeschrieben.
Durchführung der Prüfung
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung muss an mindestens drei Probestellen eine Wasserprobe entnommen werden. Dafür sind entsprechende Entnahmestellen einzurichten. Das erledigen GWH-Fachbetriebe. Die Kosten dafür trägt der Hauseigentümer, er darf sie nicht auf den Mieter umlegen.
Die Wasserproben sind danach in einem zertifizierten Labor zu untersuchen. Bei einem Nachweis von Legionellen über dem sogenannten technischen Maßnahmenwert ist das Gesundheitsamt zu informieren, das dann weitere Maßnahmen bestimmt.
Die laufenden Kosten für die regelmäßigen Prüfungen darf der Hauseigentümer hingegen als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Je nach Prüfungsaufwand belaufen sich die Prüfungskosten auf rund 200 EUR.