So erkennen Sie Asbest auf dem Garagendach
Aufgrund ihrer technisch vorteilhaften Eigenschaften wurden Asbestfasern mehrere Jahrzehnte lang als Beimischung zu Beton- bzw. Zementplatten genutzt. Wirklich deutlich sind sie optisch nur dann erkennbar, wenn sie an der frischen Bruchkante einer asbesthaltigen Platte sichtbar werden. Das ist aber auch der Moment, in dem sie die größte Gefahr darstellen. Solange ein asbesthaltiges Dach gut gewartet und grundsätzlich unbeschädigt ist, gibt es dafür keine Meldepflicht und auch keine unmittelbare Pflicht zu einem Austausch. Sind die Fasern nämlich fest im Material gebunden, geht von ihnen (außer der Wertminderung für die Immobilie) keine große Gefahr aus.
Sie können ein asbesthaltiges Garagendach daran erkennen, dass die grauen oder grünlich-grauen Platten beim genauen Hinsehen eine leicht faserartige Oberflächenstruktur aufweisen. Oft handelt es sich entweder um die typischen Wellasbestplatten oder um flache, rechteckige „Eternitschindeln“. Der Name Eternit hat sich als Synonym für asbesthaltige Platten eingebürgert, tatsächlich gab es aber natürlich noch viele andere Hersteller, bevor die Verwendung von Asbest EU-weit verboten wurde.
Unter Umständen kann auch das Alter Ihrer Garage Hinweise auf eine mögliche Verwendung asbesthaltiger Dachmaterialien liefern: Die meisten asbesthaltigen Dächer wurden ungefähr zwischen 1960 und 1990 mit dem faserverstärkten Material eingedeckt.
Das gilt es bei der Asbestentsorgung zu beachten
Wenn Sie erst einmal klären konnten, dass das Material Ihres Garagendachs tatsächlich asbesthaltig ist, gilt es Entscheidungen über die richtige Vorgangsweise bei der Entsorgung zu treffen. Privatpersonen dürfen bei der Entsorgung grundsätzlich nur dann selbst tätig werden, wenn es sich nicht um schwach gebundene Asbestprodukte handelt. Aus diesen könnten die in kleinen Mengen nahezu unsichtbaren Asbestfasern besonders einfach in die Luft gelangen und so zur massiven Gesundheitsgefahr werden.
Da allerdings Dacheindeckungsmaterialien wie Eternitschindeln und Wellasbestplatten zu den Materialien mit relativ fest gebundenem Asbest gehören, dürfen diese theoretisch auch von Privatpersonen auf eigene Faust entsorgt werden. Auch hierbei sind aber strenge gesetzliche Vorgaben zur korrekten Entsorgung bindend. So dürfen die Platten beim Abnehmen vom Dach keinesfalls zerbrochen werden, da dies zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen würde. Der Asbestmüll muss in dicht abschließenden Big Bags verpackt und darin zu einer geeigneten offiziellen Annahmestelle für Sondermüll dieser Art gebracht werden. Bei allen Arbeiten müssen hochwertige Schutzanzüge und geeignete Schutzmasken getragen werden.
Verstöße gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Asbest werden mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet. Insofern sind auch Deponiebetreiber mittlerweile für das Thema sensibilisiert und erkennen illegale Beimischungen asbesthaltiger Dachmaterialien im „gewöhnlichen“ Bauschutt sehr rasch. Das Geld für die Beauftragung eines ordnungsgemäß zertifizierten Fachbetriebs lohnt sich in jedem Fall, um die Asbestbelastung vom Garagendach legal und ganz ohne Gefahr für die eigene Gesundheit loszuwerden.
Die Gefährlichkeit von Asbest ist kaum zu unterschätzen
Asbestfasern sind zwar nicht im eigentlichen Sinne „giftig“, trotzdem stellen sie aber eine sehr große Gefahr für die Gesundheit dar. Das liegt vor allem daran, weil die Fasern insbesondere beim Einatmen in die Lunge als stark krebserregend gelten. Der Kontakt und unsachgemäße Umgang mit Asbest kann u. a. die folgenden Krankheiten auslösen:
- Lungenkrebs (Bronchialkarzinom)
- Malignes Mesotheliom
- Asbestose (Staublungenkrankheit)
- Pleuraplaques
Erschwerend kommt hinzu, dass nennenswerte Beschwerden oft erst nach vielen Jahren auftreten. Dann ist es aber meistens bereits zu spät für eine Heilung. Deshalb sollten die Gefahren durch asbesthaltige Baustoffe keinesfalls unterschätzen.