Ursachen ermitteln
Ausblühungen von Klinkerfassaden können bautechnisch verschiedene Ursache haben:
- Wasser ist während der Bauphase in das unfertige Mauerwerk eingedrungen (mangelhafte Abdeckung obwohl vorgeschrieben)
- Ziegel wurden nicht bodenfrei gelagert (dadurch können sie salzhaltige Feuchtigkeit aus dem Boden aufnehmen)
- Steine haben Erdberührung (vor allem im Sockelbereich bei nicht vorhandener Sperrschicht aus Kies, die Erdberührung verhindert)
- Pflasterklinker (Ausblühungen nicht immer vermeidbar, häufigste Ursache Streusalz)
Je nach Ursache ist der Aufwand für eine Behebung natürlich unterschiedlich.
Grundsätzlicher Rechtsanspruch
Grundsätzlich hat man als Besteller natürlich das Recht, eine Nachbesserung zu verlangen. Der Unternehmer, der das Bauteil ausgeführt hat, muss alle Kosten
für die Beseitigung des Schadens dabei selbst tragen. Er kann die Nachbesserung aber immer dann ablehnen, wenn der Kostenaufwand „unverhältnismäßig“ wäre. Was jeweils unverhältnismäßig ist, ist immer im Einzelfall zu beurteilen.
Schadensersatz und weitere Rechte
Wenn der Unternehmer die Nacheirfüllung verweigert, oder eine Nacherfüllung unverhältnismäßig wäre, haben Sie grundsätzlich auch folgende Rechte:
- die Vergütung zu vermindern
- Schadensersatz zu verlangen
- den Mangel selbst zu beseitigen und einen Ersatz für den Aufwand zu fordern
- eine Neuherstellung zu verlangen (wenn eine Nacherfüllung technisch unmöglich ist)
Welche Rechte in welcher Höhe angemessen sind, wird ebenfalls im Einzelfall zu beurteilen sein. Da auch die Ursachen für die Ausblühungen unterschiedlich sein können, muss man immer auf den jeweils nötigen Aufwand achten.