Allgemeine und spezifische Bewertungskriterien
Sogenannte Haarrisse im Außenputz treten fast an jedem Bauwerk auf. In den entsprechenden Regelwerken und Normen werden keine festen Werte in absoluten Zahlen festgelegt. Im Allgemeinen wird eine Rissbreite bis zu 0,2 Millimetern als Haarriss definiert. Bezüglich der funktionalen Auswirkungen kann nicht nur die Breite beurteilt werden. Die Tiefe der Risse und deren mögliche Vergrößerung im Zeitverlauf stellen weitere entscheidende Parameter dar, um sie als Mangel oder nicht zu definieren.
Eine endgültige Bewertung eines Risses und der Notwendigkeit zum Ausbessern im Außenputz setzt sich aus funktionalen und optischen Aspekten zusammen.
Funktional ist zu beachten:
- Ob die Fassade und Gebäudeseite von häufigerem Schlagregen betroffen ist
- Ob sich zwischen Mauerwerk und Putz eine Zwischenschicht (Styropor) befindet
- Ob der Riss nur ein Anfangsstadium darstellt oder wächst
Als optische Beurteilungskriterien fließen ein:
- Wie viele Risse entstanden sind
- Wo sich die Risse bilden
- Wie gut sichtbar die Risse sind
- Ob Ablagerungen und Verschmutzungen die Sichtbarkeit erhöhen
- Wie stark die Risse ins optische Erscheinungsbild der Flächen eingreifen
Sichtbarkeit und Sichtbarmachung
Juristisch werden umstrittene Haarrisse im Außenputz mit relativ dehnbaren praktischen Eigenschaften nach „gesundem Menschenverstand“ interpretiert. Als Faustregeln und Richtwerte haben sich folgende Kriterien verbreitet:
- Ein Riss, der einen Mangel darstellt, muss aus drei Meter Betrachtungsdistanz deutlich sichtbar sein
- Sichtbarmachung durch Einnässen unterstützt Mängelbewertung nicht
- Sichtbarmachung durch unverhältnismäßige Mittel wie Leitern und optische Vergrößerungshilfen unterstützen Mängelbewertung nicht
Bei Rissbreiten über drei Millimetern kann fast immer ein Mangel geltend gemacht werden. Ab dieser Breite muss durch Ausbessern funktionalen Schäden wie Bröckeln des Putzes und zu große Feuchtigkeitsbelastung der Fassade und des Mauerwerks vorgebeugt werden. Ohne ein fachgerechtes Ausbessern und Sanieren muss von erheblichen Folgeschäden ausgegangen werden.