Wann sind Toleranzen nicht mehr tolerierbar?
Wenn eine Wand uneben ist oder die Winkel nicht eingehalten werden, ist es schwierig Möbel an die Wand zu stellen oder Bilder aufzuhängen. Einen solchen Mangel braucht keiner hinzunehmen. Das Innenputz auftragen sieht zwar eher nach hau-drauf-mäßig aus, aber die geputzte Wand muss hinterher eben und im Winkel sein.
Innenputz Toleranzenl sind bei einem Bauvorhaben zwar nicht ganz auszuschließen, doch wann stellen sie einen Mangel dar? Abweichungen sind dann ein Mangel, wenn die Funktion des Innenputzes die spätere Nutzung oder eine Weiterverarbeitung beeinträchtigt.
Was müssen Sie beachten?
Ab wann die Toleranzen einen Mangel darstellen, ist in der DIN 18201 und 18202 geregelt. Bei einem Innenputz müssen die Toleranzen mindestens für diese drei Dinge eingehalten werden.
Grenzmaßtoleranzen
Sie sind die zulässigen Abweichungen in der Breite und Höhe eines vollständig geputzten Raumes, die durch die Dicke des Innenputzes abweichen können.
Winkeltoleranzen
Sie beschreibt die Abweichung eines Winkels vom Nennwinkel. Die geputzten Wände müssen vertikal und horizontal im Winkel sein.
Ebenheitstoleranz
Sie beschreibt die Abweichung einer Fläche von der vorgesehenen Ebene und gilt für alle Flächen, egal ob Wand, Boden oder Decke.
Welche Rechte haben Sie?
In dem oben genannten Normen Regelwerk hat der Gesetzgeber die zulässigen Toleranzen festgelegt. Haben Sie den Eindruck, dass die Abweichungen zur Norm nicht eingehalten wurden, sollten Sie einen Bausachverständigen mit der Prüfung beauftragen.
Die wichtigsten Begriffe die dabei zur Sprache kommen, sollten Sie kennen:
- Nennmaß: Als Nennmaß wird eine Maßangabe auf einer Bauzeichnung bezeichnet
- Istmaß: Das Istmaß ist das tatsächlich ermittelte Maß
- Kleinstmaß: Das Kleinstmaß bezeichnet das kleinste zulässige Maß
- Größtmaß: Es stellt das größte zulässige Maß dar.
- Istabmaß: Differenz vom Ist- zum Nennmaß
- Grenzabmaß: Differenz von Höchst- bzw. Kleinst- zum Nennmaß
- Maßtoleranz: Differenz von Höchst- zum Mindestmaß