Echt und unecht
Alte massive Backsteinhäuser wurden größtenteils mit zweischaligem Mauerwerk errichtet. Die innere Schale dient dabei als tragende Wand. Die zweite Schale bildet die Außenhaut und ist mit Abstand davor gesetzt. Der Hohlraum zwischen den Schalen variiert zwischen einem bis zu acht Zentimetern.
Bei diesen „echten“ Backsteinhäusern bietet sich der Hohlraum zwischen den Schalen als Dämmraum an. Mittels Einblasen können Füllstoffe eingebracht werden. Es gibt allerdings Einschränkungen für diese Methode. Wenn sich Feuchtigkeit im Hohlraum, insbesondere im unteren Bereich des Mauerwerks befindet, ist das Dämmen auf diese Art nicht immer möglich. Auch versiegelte Schalen, beispielsweise durch Anstriche, können die Hohlraumverfüllung unmöglich machen. Feuchtigkeits- und Nässestau würden die Wände sonst von innen zerstören.
Ein „unechtes“ Backsteinhaus besteht aus einem Mauerwerk aus Beton oder Stein, das mit Klinker verkleidet ist. Eine Klinkerfassade ist im Prinzip mit einer verputzten Fassade vergleichbar. Um eine Dämmung zu montieren, müssen die Klinker demontiert werden. Nach dem Befestigen einer Dämmschicht, meist ein Verbundsystem, werden die Klinker wieder aufgebracht.
Materialien zum Einblasen
Die Einblas- oder Kerndämmung kann mit folgenden Materialien und Werkstoffen erfolgen, die alle mineralisch und diffusionsoffen sein müssen:
- Perlit (vulkanisches Glas)
- Blähperlit
- Blähglas
- Steinwollgranulat
- Flachsflocken
- Flachsfasern
- Hanfflocken
- Hanffasern
- Holzfasern
- Korkschrot
Je nach Hohlraumbreite und Wandstärken dient der Wärmeleitwert des Werkstoffs als Grundlage, um den durch die Dämmung erreichbaren Wärmedurchlasswiderstand und U-Wert zu berechnen. Besonders zu beachten sind eventuell vorhandene Verbindungen zwischen den Wandschalen (Anker), die zu Kälte- und Wärmebrücken führen. Sie müssen entweder durch nicht leitende Werkstoffe ersetzt oder, wenn möglich, ganz entfernt werden.
Neben der Dämmwirkung müssen weitere Aspekte bei der Auswahl des geeigneten Dämmstoffs berücksichtigt werden. Schalldämmung, Entflammbarkeit und Brandverhalten und die Möglichkeit des Zersetzens und Schädlingsbefalls müssen abgewogen werden.