Darf ich Blumenkästen auf dem Balkon festschrauben?
Ja, Sie dürfen dafür in die Fassade bohren, schließlich müssen die Blumenkästen halten – ansonsten stellen sie eine Gefahr dar. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Durch eine Wärmedämmung darf nicht gebohrt werden, weil diese sonst Kältebrücken entwickelt und so an dieser Stelle unwirksam wird.
Auch das Bohren von Löchern in Boden und Decke zwecks Aufhängung oder Befestigung von Blumentöpfen ist normalerweise verboten, weil dadurch die Abdichtung geschädigt werden kann.
Darf ich aus anderen Gründen in die Balkonfassade bohren?
Bohrlöcher aus anderen Gründen sind ebenfalls erlaubt: Bringen Sie Haken und Dübel an, um Dekoration, z.B. eine Lichterkette, zu befestigen. Nur eine größere bauliche Veränderunge dürfen Sie als Mieter nicht vornehmen, vor allem dürfen Sie aus dem Balkon keinen geschlossenen Raum machen.
Darum darf die Sichtschutzverkleidung am Balkon auch nicht besonders viel höher sein als das Balkongeländer. Verschandelungen sind ebenfalls nicht erlaubt, doch das liegt im Auge des Betrachters – und oft auch in der Entscheidungsgewalt von Gerichten.