Balkongeländer oder Brüstung
Zunächst wollen wir kurz den Unterschied zwischen einem Balkongeländer und einer Brüstung erörtern. Das Geländer ist umlaufend außen an der Bodenplatten des Balkons befestigt, während die Brüstung darauf fest mit der Platte verbunden ist. Unabhängig davon, ob es nun ein Geländer oder eine Brüstung ist, werden diese oft zu ausgewählt, dass sie voll oder teilweise durchsichtig sind, also beispielsweise auf einem Holzgeländer, das nur teilweise geschlossen ist oder gar mit transparenten Glas- oder Acrylplatten.
Materialien von Geländer und Geländersichtschutz
Wollen Sie nun einen Sichtschutz an Ihrem Balkon anbringen, müssen Sie die Besonderheiten des Balkongeländers bzw. der Brüstung berücksichtigen. Das Geländer kann zudem aus unterschiedlichen Materialen gefertigt sein:
- Holz
- Metall (oft feuerverzinkt)
- Stein
- Glas
- Beton
Bei einem Holzbalkon müssen Sie bedenken, dass die Vorgehensweisen für den Sichtschutz etwas eingeschränkt sind. Aber auch bei Beton- und Steinausführungen müssen Sie bedenken, dass ein geeigneter Sichtschutz gewählt wird. Luft- und feuchtigkeitsundurchlässige Materialen (Platten, Planen usw.) müssen immer so montiert werden, dass sich zwischen Geländer und Sichtschutz kein Schwitzwasser bilden kann. Andernfalls müssen Sie schon bald mit Bauschäden rechnen.
Rechtliche Aspekte zum Balkongeländer-Sichtschutz
Ein Sichtschutz, der mit den Maßen des Balkongeländers einhergeht, kann Ihnen ebenfalls nicht verwehrt werden. Nur, wenn der Sichtschutz über die Höhe des Balkongeländers hinausreichen soll, kann es sein, dass gesetzliche und Auflagen der Hausverwaltung greifen. Sie müssen sich also entsprechend informieren.
Balkonpflanzen – grundsätzlich erlaubt
Insbesondere der Sichtschutz aus Pflanzen kann hier schnell zu Missverständnissen führen. Der Balkon gehört immer zur Mietsache. Damit dürfen Sie grundsätzlich auch Balkonpflanzen in Blumenkästen am Geländer oder der Brüstung anbringen, die nach außen angeordnet ist. Das Landgericht München hat das in einem entsprechenden Urteil bestätigt.
Aber wie so oft mit Ausnahmen
Jedoch gibt es aber wieder Ausnahmen. Bei Gebäuden, die aus Eigentumswohnungen bestehen, gibt es in der Regel eine Eigentümerverwaltung. Diese setzt mehrheitlich verschiedene Vorgaben um. Dazu gehören auch die Gestaltung und das Aussehen der Fassade. Blumenkästen, die nach außen hängen, können demnach laut der Eigentümerverwaltung unerwünscht sein. In diesem Fall dürfen keine Pflanzen als Sichtschutz am Balkon angebracht werden, die nach außen montiert sind.
Typische Sichtschutz-Ausführungen für das Balkongeländer
Am gängigsten ist der Sichtschutz für das Balkongeländer in Form einer Bespannung (13,10€ bei Amazon*). Diese kann aus Kunststoff oder Stoff bestehen. Die Bespannung sollte aber auf jeden Fall witterungs- und insbesondere wasserverträglich sein. Achten Sie also darauf, dass eine Geländerbespannung entsprechend feuchtigkeitsgeschützt ist, zum Beispiel durch eine Imprägnierung.
Fest installiert oder jederzeit abnehmbar (temporär)
Aber auch Holz, Bambus oder Matten aus Weiden, Stroh oder ähnlichen Materialien finden häufig Anwendung. Wollen Sie den Sichtschutz für das Balkongeländer im Winter gegen die Witterung schützen und abbauen, können Sie diese Sichtschutzvarianten in einen Rahmen fassen. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass Sie diesen Rahmen auch beim Montieren einfach nur einhängen brauchen.
Nicht jeder Sichtschutz für jeden Bewohner geeignet
Wollen Sie dagegen Pflanzen als Sichtschutz innerhalb des Geländers oder aber auch in Blumenkästen in Erwägung ziehen, müssen Sie den Pflege- und Wartungsaufwand bedenken. Sind Sie unter der Woche viel unterwegs und haben auch nicht jedes Wochenende Zeit, sind Pflanzen denkbar ungeeignet. Aber auch Lage und Position des Balkons entscheiden, denn nicht jede Pflanze verträgt die schattige Nord- oder die heiße Südseite.
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