Warum Sie Widerspruch einlegen sollten
Eine Baurechtsbehörde kann unterschiedlichste Gründe anführen, die Ihr Bauprojekt durchkreuzen. In den allermeisten Fällen kollidieren individuelle Bauvorhaben mit folgenden Festlegungen:
- Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan
- Nicht zulässige Nutzungsart
- Brandschutzverordnung
- Flächenversiegelung
- Zuwegung
An Ablehnungsgründen, welche die funktionellen Faktoren wie den Vorschriften zum Brandschutz, zum Flächenversiegelungsanteil oder zur Zuwegung (also die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur für Rettungskräfte etc.) betreffen, ist in der Regel nicht viel zu rütteln. Solche Vorschriften sind fest durch die Bundesländer geregelt und nicht verhandelbar.
Anders sieht es bei Kollisionen mit etwaigen Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen aus. Hier gibt es gerade bei sehr individuellen Bauprojekten oft einigen Auslegungsspielraum.
Widerspruch einlegen
Grundsätzlich hat jeder Bauvoranfragesteller das Recht, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzulegen. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen! Denn es können immer auch Missverständnisse bei der Darstellung Ihres Bauvorhabens aufgekommen sein und meist sind gerade Flächennutzungspläne im Individualfall variabel interpretierbar.
Grundsätzlich sollten Sie aber vor der schriftlichen Einlegung des Widerspruchs erst noch einmal persönlichen Kontakt mit der Behörde aufnehmen – das Sprechen von Mensch zu Mensch überwindet rechtliche Theoriekonstrukte oft am einfachsten. Außerdem lohnt es sich für ein friedliches künftiges Wohnen, sich gütlich mit den Behörden zu einigen.
Um beim Widerspruch erfolgreich zu sein, holen Sie sich am besten einen Fachanwalt für Baurecht zur Hilfe. Dieser kann Ihnen beim Durchschlängeln durch den Baurechtsdschungel behilflich sein und beim Gang zur Behörde durch seine Expertise und dem Anführen von Präzedenzfällen Eindruck schinden.
Widerspruch begründen
In aller Regel lässt sich über eine Bauanfrage-Ablehnung noch diskutieren. Wie Sie für Ihren Widerspruch argumentieren, hängt natürlich von den Gründen ab, die von der Behörde angeführt wurden. Oft hilft es, sich diesbezüglich bei Nachbarn umzuhören: ist hier vielleicht eine ähnliche – wenn auch baurechtlich unrechtmäßige – Baumaßnahme durchgekommen? Dann können Sie beim Amt auf die sogenannte Gleichbehandlung im Unrecht pochen. Sonstige Unstimmigkeiten unterliegen oft der sogenannten Ermessensentscheidung, die sich an einem universellen Maßstab des zuständigen Verwaltungsgerichts orientiert. Vor diesem Hintergrund können Sie in der Regel auch eine Individuallösung aushandeln.