Dämmungsverpflichtung
Nach den Vorschriften der EnEV muss immer dann gedämmt werden, wenn an einem Bauteil mehr als 20% verändert oder entfernt werden. Das bedeutet: Wenn man im Erdgeschoss die Fußböden entfernt oder erneuert, muss auch ein bis dahin ungedämmter Betonboden zwingend isoliert werden.
Auch wenn keine Erneuerungarbeiten erfolgen, kann eine Dämmung notwendig sein – nämlich immer dann, wenn die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes nicht optimal ist, und die vorgegebenen Werte nicht erreicht.
Abseits der geltenden Vorschriften ist die Isolierung des Fußbodens natürlich auch im Hinblick auf die Heizkosten und den Energieverbrauch sinnvoll. Die Energieverluste durch die Kälte von unten machen einen nicht unwesentlichen Anteil der Gesamtenergieverluste bei einem Haus aus. Abhängig ist das aber natürlich immer von den baulichen Gegebenheiten:
- Keller oder lediglich Bodenplatte
- beheizter oder unbeheizter Keller
- Bauweise und grundlegende Wärmedämmfähigkeit der Kellerdecke
Möglichkeiten der Isolierung
Grundsätzlich gibt es, je nach den Gegebenheiten im Haus, drei Möglichkeiten, den Betonboden zu isolieren:
- von unten her, das ist die häufigste Variante, durch Abdichtung der Kellerdecke
- von oben her (also fußbodenseitig)
- durch Isolierung der Bodenplatte, wenn kein Keller vorhanden ist
Abdichtung von unten her
Die Dämmung der Kellerdecke ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, den darüber liegenden Boden zu isolieren.
Wenn der Keller ungeheizt ist, ist im Winter der Temperaturunterschied zu den beheizten Wohnräumen sehr groß. Die Kellerdeckendämmung hilft, die Wärme der Wohnräume nicht nach unten entweichen zu lassen.
Vorgehen bei der Kellerdeckendämmung
Die Dämmung der Kellerdecke kann man durchaus in den meisten Fällen selbst vornehmen. Dazu verwendet man am besten geeignete Dämmplatten (108,99€ bei Amazon*).
Für die Stärke der Dämmplatten sind die baulichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Dünner als 6 cm sollten sie aber keinesfalls sein.
Bleiben die Wände ungedämmt, ist es empfehlenswert, noch ca. 20 cm an den Wandseiten hinunter zu dämmen.
Bei besonderen Problemen, etwa bei feuchten Kellerwänden, muss umfangreicher saniert werden. Die Kellerdeckendämmung muss dann auf die Sanierungsmaßnahmen bei den Kellerwänden und gegebenenfalls auch am Kellerboden abgestimmt werden.
Das erledigt aber besser ein Fachnunternehmen. Fehler können hier schwere Schäden bei der Bausubstanz verursachen.
Kosten der Kellerdeckendämmung
Als groben Richtwert kann man von rund 25 – 30 EUR pro m² für die Kellerdeckendämmung ausgehen. Zusätzliche notwendige Sanierungs- und Trockenlegemaßnahmen (etwa an den Kellerwänden) verursachen dann aber deutlich höhere Kosten.
Dämmung des Bodens von oben
Diese Dämmmaßnahmen sind aufwändiger und komplizierter. Besondere Schwierigkeiten bereiten dabei:
- die Wandanschlüsse
- nicht mehr passende Türhöhen, Schwellen und Treppenabsätze
- die Gefahr von Fehlern oder Mängeln beim Dämmen, die schnell zu Feuchtigkeit und nachfolgend schweren Bauschäden sowie Schimmel führen können
Der Kostenaufwand liegt hier um etwa 15 – 30 EUR pro m² höher als bei einer Kellerdeckendämmung. Daher wird das Verfahren immer nur dann angewendet, wenn eine Dämmung der Kellerdecke aus baulichen Gründen nicht möglich ist.
Vorgehen bei der Dämmung von oben
Nach Anbringen einer Dichtungsfolie (gegen aufsteigende Feuchtigkeit) werden trittfeste Dämmplatten verlegt. Sie können aus Polystyrol, aber auch aus Hanf oder Kork sein. Die Dämmplatten werden mit Estrich übergossen oder mit Deckplatten belegt. Bei Sparrenböden werden die Zwischenräume noch zusätzlich mit losem Material gefüllt.
Gebäude ohne Keller
Wenn nur eine Bodenplatte vorhanden ist, weil das Haus keinen Keller hat, sollte man schon bei der Herstellung der Bodenplatte möglichst an eine ausreichende Perimeterdämmung denken. Nachträglich bietet sich dann noch eine Estrichdämmung an. Bei Sanierungen kommt nur eine Dämmung von oben in Frage.
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