Von partieller bis vollflächiger Abdeckung
Bei einem nicht ausgebauten Dachboden stellt sich zunächst die Frage, ob der Dachboden begehbar gemacht werden soll. Ist dies nicht der Fall, kann Dämmmaterial mehr oder weniger einfach ausgelegt oder ausgerollt werden.
Die einfachste Art, den Fußboden mit oder ohne Dämmung zu befestigen, ist das Abbrettern des Dachbodens. Dabei werden die Zwischenräume zwischen den tragenden Elementen der Geschossdecke mit Holzbohlen oder Brettern überbrückt.
Je nach Planung können nur einzelne Stege verlegt, einzelne Zwischenräume geschlossen oder der gesamte Fußboden abdeckt werden. Bohlen und Bretter ab einer Dicke von fünf Zentimetern haben genügend Eigengewicht, um sie lose als Fußboden zu verlegen.
Dämmung unterbringen, Brandschutz und Luftzirkulation beachten
Soll unter dem Bretterfußboden eine Dämmschicht eingebaut werden, sind folgende Bauweisen möglich:
- Das Holz wird direkt auf ein ausreichend stabiles Dämmmaterial gelegt
- Die Zwischenräume werden mit Dämmmaterial „gestopft“ und die Bretter als Brücken auf die tragenden Bauelemente gelegt
- Auf den tragenden Elementen werden Erhöhungen angebracht, die keine Kälte- und Wärmebrücken bilden und der Fußboden vollflächig mit Dämmmaterial „aufgefüllt“, bevor die Bretter verlegt werden
Zu beachten ist bei der Änderung des Fußbodens der Eingriff in die Thermik des Dachbodens. Wenn der Boden gedämmt wird, ändern sich die Luftzugverhältnisse, die Zirkulation und die Diffusion der Geschossdecke.
Um ein Schwitzen des Mauerwerks zu vermeiden, muss die Dämmschicht fachgerecht nach Herstellerangaben eingebaut werden. Das Gleiche gilt für verleimte und dadurch versiegelnde Werkstoffplatten. Idealerweise sollte bei offenen Fußböden im Dachboden Echtholz verwendet werden.
Vor der Verlegung eines neuen Fußbodens sollte immer der Schornsteinfeger nach dem erforderlichen Brandschutz im Dachboden gefragt werden. Insbesondere im Bereich des Schornsteins können spezielle Schutzisolierungen wie z.B. Bleche erforderlich sein.