Wo muss ein Brunnen angemeldet werden?
Damit eine Bohrung für einen Brunnen überhaupt durchgeführt werden darf, muss vorher für die meisten Brunnenarten eine Genehmigung eingeholt werden. Dafür ist die örtliche Wasserbehörde zuständig. In den meisten Bundesländern können Sie Vordrucke zur Anmeldung bereits online abrufen und ausfüllen.
Soll der Brunnen nicht nur als Gartenbewässerung, sondern auch zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, brauchen Sie außerdem eine Erlaubnis des Gesundheitsamts. Das muss in der entsprechenden Genehmigungspflicht berücksichtigt werden.
Welche Strafe droht für einen Nutzwasserbrunnen ohne Genehmigung?
Wird eine Brunnenbohrung zur Gewinnung von Nutzwasser (etwa als Gartenbewässerung oder für die Toilettenspülung) nicht angemeldet, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Das ist zumindest mit einer Bearbeitungsgebühr und einer Geldstrafe verbunden.
Schwieriger wird es, wenn es einen Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung Ihrer Kommune gibt. Mitutner kommen Schadenersatzansprüche für Abwassergebühren, Erschließungskosten und entgangene Zahlungen hinzu.
Wie sieht es mit einem Trinkwasserbrunnen ohne Genehmigung aus?
Wird ein Brunnen zur Trinkwasserversorgung ohne Genehmigung betrieben, ist das Strafmaß im Regelfall deutlich höher. Hier drohen im Extremfall Geldstrafen bis zu 50.000 Euro sowie Schadenersatzansprüche durch den Wasserversorger aus einer etwaigen Minderleistung, wenn es zu einer Grundwasserabsenkung gekommen ist. Gleiches gilt für Trinkwasserverschmutzungen oder Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz bzw. gegen das Landeswassergesetz.
Kann die Behörde merken, dass ein Brunnen betrieben wird?
Nicht immer muss ein Hinweis bei der Behörde eingehen, damit diese merkt, dass ein Gartenbrunnen ohne Genehmigung betrieben wird. Durch Wasserdruckuntersuchungen kann die Entnahme von Brunnenwasser technisch nachgewiesen werden, sodass der Versorger auf diese Art auf den illegalen Brunnen aufmerksam werden kann. Stellen Sie fest, dass der Brunnen unangemeldet ist, sollten Sie Ärger vermeiden und sich direkt bei der örtlichen Wasserbehörde melden.