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Themenbereich: Durchlauferhitzer

Durchlauferhitzer anmelden: Was müssen Sie beachten?

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Ob ein Durchlauferhitzer angemeldet werden muss oder nicht, hängt vom Wohnort ab Foto: Solis Images/Shutterstock

Durchlauferhitzer anmelden: Was müssen Sie beachten?

In manchen Regionen Deutschlands muss der Einbau eines Durchlauferhitzers angemeldet werden. Was Sie dabei beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wann muss die Installation eines Durchlauferhitzers angemeldet werden?

Durchlauferhitzer haben eine sehr hohe Leistungsaufnahme, die meisten Geräte benötigen einen Starkstromanschluss. Für den Anschluss eines solchen Gerätes müssen Sie üblicherweise einen Fachmann beauftragen, wenn die Inbetriebnahme eines Durchlauferhitzers vom örtlichen Energieversorger genehmigt werden muss, übernimmt der beauftragte Fachbetrieb normalerweise die Anmeldung für Sie. Dies ist von Region zu Region in Deutschland unterschiedlich, im Zweifel sind die entsprechenden Formulare der Energieversorger aber problemlos online zu finden.

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Grundsätzlich ist die Anmeldung von Geräten in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) geregelt.
In §19 Absatz 1 und 2 ist grundsätzlich geregelt, wann regionsunabhängig eine Genehmigung eines Durchlauferhitzers nötig ist:

  • Immer dann, wenn durch die Inbetriebnahme eines elektrischen Verbrauchers Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer zu erwarten sind oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter möglich sind.
  • Grundsätzlich meldepflichtig sind Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte wenn sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Das bedeutet: Wenn der Hausanschluss zu alt ist und Sie zunächst den Hausanschluss ändern müssten, um einen elektronischen Durchlauferhitzer betreiben zu können, müssen Sie in jedem Fall eine Genehmigung für die Änderungen einholen. Diese Änderungen müssen sowieso von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, normalerweise übernimmt der Fachbetrieb die Anmeldung gleich mit.

Wann muss der Durchlauferhitzer nicht angemeldet werden?

Wenn der Energieversorger in Ihrer Region keine Anmeldung von Durchlauferhitzern fordert und Ihr Hausanschluss problemlos den Anschluss eines elektronischen Durchlauferhitzers mit der gewünschten Leistung (gebräuchlich sind 18, 21 oder 24 kW) hergibt, müssen Sie sich um eine Anmeldung keine Gedanken machen.

Im Zweifel sollten Sie immer bei Ihrem Energieversorger nachfragen. Wenn Sie keine Erfahrung mit elektrischen Anschlüssen haben, sollten Sie für den Einbau eines Durchlauferhitzers sowieso einen Fachbetrieb beauftragen, die Fachleute helfen in jedem Fall bei den erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen.

Rita Schulz
Artikelbild: Solis Images/Shutterstock
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