Estrich gehört zum Gebäude
Ein sanierungsbedürftig gewordener Estrich zählt, ähnlich wie durchfeuchtete Wände und Decken, zu den Gebäudebeschädigungen. Daher ist für die Regulierung des Schadens meist die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters zuständig.
Die Gebäudeversicherung holt sich allerdings ihre Auslagen je nach Ursache, von anderen Versicherungen wieder. Wenn beispielsweise ein Mieter den Schaden verursacht hat, wird dessen private Haftpflicht belangt. Bei einem Versäumnis durch den Eigentümer ist oft die Gebäudehaftpflichtversicherung leistungspflichtig.
Menge und Tiefe entscheidend
Dem Wasserschaden, der den Estrich betrifft, geht meist eine größere Menge ausgetretenen Wassers und längere Steh- und Einsickerzeiten voraus. Übliche Ursachen sind Wasserrohrbrüche, Überschwemmungen, Abflussrückstaus und Hochwasser. Seltener reicht der Defekt eines Haushaltsgeräts als Schadensursache aus.
Die Sanierung des Wasserschadens verlangt oft eine vorausgehende präzise Ortung der eingedrungenen Feuchtigkeit in Menge und Tiefe. Eventuell vorhandene Bodenbeläge wie Parkett oder Laminat müssen meist demontiert werden. In manchen Fällen reicht bei Parkett und bei Fliesen die Trocknung des Wasserschadens durch Kernbohrtechniken.
Luftzirkulation und Wärmestrahler
Je nach Aufbau des Estrichs kommt ein Luftüberdruck- oder ein Unterdruckverfahren zur Anwendung. Da sich meist unter dem Estrich eine Dämmschicht befindet, müssen mittels Bohrungen Systeme zur Luftzirkulation angelegt werden. In Kombination mit Wärmestrahlern ist ein tief wirkendes Austrocknen möglich.
Besondere Verfahren müssen eingesetzt werden, wenn der Estrich schwimmend verlegt wurde oder sich eine Durchfeuchtung in einer unter dem Estrich liegende Raumdecke fortsetzt. Ein restloses Durchtrocknen ist unerlässlich, um eine spätere Schimmelbildung auszuschließen.
Zu erwartende Dauer des Trocknens
Als Zeitaufwand für ein Trocknen des Estrichs müssen bei einer leichten Durchfeuchtung zwischen zwei und vier Wochen kalkuliert werden. Bei stärkerer Durchfeuchtung und einem Deckenschaden sind vier Wochen bis zwölf Wochen möglich.
Während des Trocknens eines Estrichs muss von einer Unbewohnbarkeit des Raums ausgegangen werden. Daher sollte eine umfassende logistische Planung erfolgen, die beispielsweise auch die Übernahme von anfallenden Hotelkosten berücksichtigt.