Hintergrund zu Eternit
Eternit wurde vor mehr als 100 Jahren von einem österreichischen Erfinder patentiert. Die Eternitplatten sind schon aufgrund ihrer langen Verfügbarkeit unter unterschiedlichen Namen bekannt.
- Eternit oder Eternitplatten
- Wellzement oder Wellzementplatten
- Faserzement oder Faserzementplatten
- Berliner Wellen
Eternit kann Asbest enthalten
Wichtige Grundlage des Patents war Asbest. Asbest wiederum war wegen seiner hervorragenden Eigenschaften (hitze- und feuerfest, witterungsbeständig, elastisch und vieles mehr) in vielen Industriebereichen nicht wegzudenken. Das reicht von der Bau- bis zur Rüstungsindustrie. Entsprechend groß war die Lobby um das Material.
Ein gewisses Risiko besteht bei Faserzement bis 2005
Obwohl man bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts um die Gesundheitsgefahren von Asbest wusste, dauerte es deshalb noch bis 1993, dass Asbest zumindest in Deutschland komplett verboten wurde. In Österreich wurde ein Verbot schon vorher ausgesprochen, innerhalb der Europäischen Union wurde ein entsprechendes Verbot allerdings erst 2005 wirksam.
Wenn Sie also nicht wirklich sicher sind, dass Ihre Eternitplatten die folgenden Eigenschaften mitbringen, sollten Sie unbedingt eine labortechnische Untersuchung durchführen lassen.
- nach 1993 in Deutschland hergestellt
- kein Import nach Deutschland innerhalb der EU bis 2005
- echte Eternitplatten ab 1993/1994
Das bis dahin in Eternitplatten enthaltene Asbest ist derart hochgradig gesundheitsgefährdend, dass es nicht nur verboten ist, diese Faserzementplatten zu bohren oder zu sägen – selbst das Reinigen mit dem Dampfstrahler ist gesetzlich verboten. Eternit ist ein Markenname für Faserzementplatten aus deutscher bzw. österreichischer Herstellung und daher ab dem verbot definitiv asbestfrei.
Schrittweise Anleitung zum Streichen von Eternit
- Tiefengrund
- Farbe
- eventuell Flüssigbitumen
- eventuell Bitumendichtmasse aus der Kartusche
- Hochdruckreiniger
- Pinsel, Quast oder Farbrolle
- Silikonspritze
1. Vorbereitungsarbeiten
Können Sie nicht ausschließen, dass es sich um asbesthaltiges Eternit handelt, müssen Sie eine Probe entnehmen und an ein entsprechend ausgerüstetes Labor senden.
Die Eternitfläche muss nun gründlich mit einem Hochdruckreiniger von Schmutz, Moosen und Flechten gereinigt werden. Danach muss das Eternit vollständig trocknen können.
Überprüfen Sie das Eternit auf Risse und andere Beschädigungen. Platten, von denen Teile abgebrochen sind, müssen Sie erneuern. Risse können Sie dagegen mit Bitumen abdichten. Vor dem grundieren muss das Bitumen vollständig getrocknet sein.
2. Das Eternit grundieren
Nun können Sie die Eternitplatten grundieren. Tragen Sie die Tiefengrundierung großzügig auf, da sie tief in das Eternit einzieht. Überstehende Grundierung wischen Sie im Anschluss ab (erkennbar durch das Glänzen).
3. Das Eternit streichen
Nachdem die grundierten Eternitplatten wieder trocken sind, können Sie mit dem Streichen beginnen. Je nach Anforderungen und auch dem verwendeten Produkt kann es notwendig sein, das Eternit in einem zweiten Arbeitsgang erneut zu streichen.
Für die Entsorgung asbesthaltiger Eternit- oder Faserzementplatten müssen Sie einen speziell zertifizierten Fachbetrieb engagieren. Diese Platten dürfen nicht einmal im Sondermüll entsorgt werden!
Asbestfreies Eternit ist gesundheitlich völlig unbedenklich.