Vorschriften zum Schallschutz
Grundsätzlich gilt für alle Neubauten schon einmal die DIN 4109, die alle erforderlichen und zwingend vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen im Baubereich regelt.
Gerade viele ältere Gebäude erfüllen jedoch die strengen Normen bei weitem nicht, und auch bei Neubauten ist die Ausführung des vorgeschriebenen Schallschutzes auch bauseitig mangelhaft bis unzureichend.
Zusätzlich zu den Vorschriften der DIN 4109 sind außerdem auch Maßnahmen innerhalb der Räumlichkeiten (Wohnungen) notwendig, um einen ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten, so dass Nachbarn nicht gestört werden. Im Bereich des Fußbodens muss man sich dabei vor allem mit dem sogenannten Trittschall und dem Raumschall auseinandersetzen.
Trittschall und Raumschall
Trittschall ist jener Lärm, der an eine darunter liegende Wohnung weitergegeben wird. Der Raumschall ist dagegen jener Schall, der im gleichen Raum wahrgenommen und gemessen werden kann.
Die Trittschalldämmung sorgt also vor allem dafür, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Eine Minimierung des Raumschalls ist dagegen nur ein Komfortfaktor, der lediglich einem höheren Wohnkomfort dient (der Lärm der eigenen Schritte wird von einem selbst weniger wahrgenommen).
Trittschalldämmung
Für die Entstehung von Trittschall ist zunächst einmal der verlegte Bodenbelag interessant. Weiche Böden, wie Teppichböden, absorbieren eine hohe Menge an Trittschall, harte Böden, wie etwa Laminat verursachen ungedämmt dagegen einen sehr hohen und sehr deutlich wahrnehmbaren Trittschall beim Begehen.
Unter Laminatböden und ähnlichen harten Bodenbelägen ist daher eine Trittschalldämmung auf jeden Fall nötig – viele Laminate enthalten eine solche Dämmschicht auch bereits automatisch auf ihrer Unterseite.
Zusätzliche Dämmlagen können daneben durchaus sinnvoll sein. In der Regel liegen die Preise für Trittschalldämmungen bei rund 3 EUR pro m² bis etwa 8 EUR pro m².