Wovon ist abhängig, wie groß die Abstandsfläche zur Straße sein muss?
Auch zur Straße muss ein gewisser Mindestabstand gehalten werden. Man spricht auch davon, dass sich die Garage im Baufenster befindet. Wie weit der Abstand mindestens sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- den Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer,
- der Größe der Garage,
- den Vorgaben der zuständigen Baubehörde beziehungsweise Gemeinde,
- der Verkehrssituation vor Ort.
Wie weit muss eine Garage von der Straße entfernt sein in einzelnen Bundesländern?
Jedes Bundesland erlässt eigene Regelungen zum Abstand der Garage zur Straße. Diese zeigt die folgende Tabelle aufgelistet. Ist Ihr Bundesland nicht gelistet, ist davon auszugehen, dass gemäß Garagenverordnung ein Abstand von mindestens drei Metern einzuhalten ist. Grundsätzlich ist dann aber immer eine Ausnahme von dieser Regel möglich, wenn die zuständige Baubehörde zustimmt und die Garage keine Verkehrsbeeinträchtigung darstellt. Das gilt auch für Garagen, die auf die Grenze gebaut wurden.
Bundesland | Regelung |
---|---|
Brandenburg | 3 m Abstand zu Straßen und Bürgersteigen sind zwingend einzuhalten. |
Bremen | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. |
Hessen | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. Ausnahmen sind nur möglich bei Garagen kleiner 100 m² Grundfläche und wenn eine Sichtbehinderung im Verkehr ausgeschlossen ist. |
Mecklenburg-Vorpommern | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. Zudem muss vor der Garage mindestens ein Auto geparkt werden können. |
Niedersachsen | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. Zudem muss vor der Garage mindestens ein Auto geparkt werden können. |
Rheinland-Pfalz | Der Abstand zur Straße muss groß genug sein, dass dort ein Auto parken kann. |
Sachsen | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. Zudem muss vor der Garage mindestens ein Auto geparkt werden können. |
Schleswig-Holstein | Die Zufahrt zur Garage muss mindestens 3 m Länge haben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Gefährdung des Verkehrs durch die Verkürzung ausgeschlossen werden kann. |