Wovon hängt ab, ob eine Garage mit mehr als drei Metern Höhe erlaubt ist?
Grundsätzlich darf eine Garage, wie andere Nebengebäude auch, höher als drei Meter ausfallen. Das kann praktisch sein. Ob das allerdings auch erlaubt ist, hängt vor allem von zwei Punkten ab:
- wie groß der Abstand zum Nachbargrundstück ist,
- ob die Garage ohne Baugenehmigung errichtet werden soll.
Welche rechtlichen Vorschriften gelten zum Abstand zum Nachbargrundstück?
Garagen und andere Nebengebäude müssen, wie das Wohnhaus auch, einen gewissen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Meist sind das mindestens drei Meter – viel, wenn das Grundstück ohnehin eher klein ist. Da Garagen maßgeblich dazu beitragen, den Straßenraum zu entlasten, hat der Gesetzgeber für sie eine Ausnahmeregelung geschaffen. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Eine dieser Voraussetzungen ist eine maximale durchschnittliche Wandhöhe von drei Metern. Damit darf der Gesamtbau bis zum Dachfirst also durchaus höher ausfallen, die Wandhöhe muss sich allerdings in diesem Rahmen bewegen. Ist das nicht der Fall, kann der Nachbar rechtlich dagegen vorgehen, wenn die Überschreitung mehr als zehn Prozent beträgt.
Doch was passiert, wenn die Garagenhöhe tatsächlich deutlich größer ausfällt, die Garage aber an der Grenze gebaut wurde? Das kommt auch auf das Verhalten des Nachbarn an. Am sichersten ist es, wenn dieser bereits während des Bauantragsverfahrens dagegen Widerspruch einlegt – meist wird dann gar keine Baugenehmigung erteilt. Allgemein gilt: Je früher der Einspruch erfolgt, desto sicherer wird ihm auch stattgegeben. Duldet der Nachbar die Garage hingegen initial und beschwert sich erst später, muss er meist damit leben.
Was gilt für Garagen ohne Baugenehmigung?
Zweitens ist die Frage wichtig, ob die Garage ohne Baugenehmigung gebaut werden soll. Dann gelten gewisse Maximalgrößen, innerhalb derer sich der Bau bewegen muss. Hier ist dann meist eine tatsächliche Bauhöhe von maximal drei Metern erlaubt – alles darüber muss zwingend genehmigt werden.