Zusätzlichen Parkraum durch Abtrennungen innerhalb einer Garage?
Wenn Einzelgaragen anzahlmäßig nicht für den Bedarf an Parkmöglichkeiten ausreichen, die Parkfläche insgesamt aber schon, liegt die Raumtrennung innerhalb der Garage nahe. In Garagenkellern von Wohnanlagen ist das durchaus nicht unüblich. Allerdings gelten dabei klare Regeln. Grundsätzlich müssen Sie Folgendes berücksichtigen:
- Brandschutzregeln müssen erfüllt sein
- abgetrennter Raum darf nur zu Parkzwecken genutzt werden
Brandschutz: ein wichtiges Thema bei Raumtrennungen innerhalb von Garagen
Der Brandschutz ist bei Garagen grundsätzlich ein zentrales Thema – schließlich ist hier Benzin im Spiel, das in einem engen Raum sehr schnell zu fatalen Bränden führen könnte. Geregelt sind die entsprechenden Vorschriften in der Garagen- und Stellplatzverordnung der einzelnen Bundesländer – wie alle baurechtlichen Regelungen ist die GaStellV Landessache, deshalb können hier zumindest im Detail keine pauschalen Aussagen gemacht werden. Für spezifische Fragen ist also das örtliche Bauamt der richtige Ansprechpartner – für die nötige Genehmigung sowieso.
Allgemein gilt allerdings die generelle Vorschrift, dass bei Garagen neben Wänden und Toren auch Einbauten aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen. Stellplatzabtrennungen müssen also ebenfalls aus nicht brennbarem Material bestehen.
Außerdem dürfen keine Flucht- und Rettungswege behindert werden. Dabei gilt vor allem auch, dass die Fahrgasse nicht verengt werden darf. Auch ist es für Feuerwehrleute immer besser, wenn zu löschende Räumlichkeiten so einsehbar wie möglich sind. Deshalb sind gelochte Paneele oder besser Gittertore zur Stellplatzabtrennung besonders feuerwehrfreundlich. Gittertore mit mindestens 9 Zentimetern Maschenweite erleichtern außerdem die Löscharbeiten, da sie den Löschstrahl wirksam durchdringen lassen.
Durchlässige Trennwände sind auch deshalb nötig, weil sie eine für den Rauchabzug bei Bränden nötige Entlüftung gewährleisten.
Nur Parken erlaubt
Beachten Sie, dass Garagen in Deutschland nur zum Unterstellen von Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Eine Raumabtrennung zur Einrichtung einer Hobbywerkstatt beispielsweise ist nicht ohne Genehmigung erlaubt, weil die Nutzung dann eine andere ist und andere Auflagen gelten. Wenn Sie den abgetrennten Raum also für etwas anderes nutzen wollen als zur Unterstellung eines Fahrzeugs, reden Sie zunächst mit der lokalen Baubehörde – ansonsten drohen hohe Bußgelder.