Überbau der Garage
Eine ans Haus angebaute Garage kann man in vielen Fällen durchaus überbauen. Es müssen lediglich die entsprechenden technischen und baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei kann es gelegentlich aber Probleme geben.
Grundstücksgrenze als rechtliches Problem
Reine Garagen als Abstellplatz für Fahrzeuge sind im Baurecht grundsätzlich „privilegiert“. Das bedeutet, anders als alle anderen Gebäude dürfen Garagen bis an die Grundstücksgrenzen gebaut werden. Alle anderen Gebäude müssen dagegen einen Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten.
Im Falle eines Überbauens der Garage würde die Garage baurechtlich dann aber keine Garage mehr sein, sondern das gesamte Gebäude zum „Wohnraum“ werden, auch wenn die Garage weiter genutzt würde. Liegt die Garage nun allerdings an der Grundstücksgrenze (oder weniger als 3 m davon entfernt) würde ein Überbauen nicht zulässig sein.
Baurechtliche Genehmigung
Nicht alle Überbauten auf der Garage werden automatisch genehmigt. Das zuständige Bauamt kann ein Überbauen auch ablehnen. Im Einzelfall müssen immer auch kommunale Bebauungsvorschriften mit berücksichtigt werden, nicht allein nur die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Tragfähigkeit als statisches Problem
Das Dach der Garage muss das Gewicht des Überbaus natürlich tragen können. Um das Sicherzustellen, sind umfangreiche statische Berechnungen nötig. In vielen Fällen sind auch gemauerte Garagen nicht in der Lage, die erforderliche Tragfähigkeit im Dachbereich aufzubringen. Technisch müssen dann sehr aufwändige Lösungen getroffen werden.
Einverständnis der Nachbarn
Für jede Baumaßnahme muss auch die Zustimmung der Nachbarn vorliegen. Erklären sich die Nachbarn nicht dazu bereit, dem Überbauen zuzustimmen, weil sie dann weniger Sonne im Garten haben, ist das Projekt definitv gescheitert.
Freistehende Garagen
Bei freistehenden Garagen ergeben sich in vielen Fällen noch weitere rechtliche und technische Probleme.