Was ist die Geschossflächenzahl überhaupt?
Die Geschossflächenzahl gibt Auskunft darüber, wie viel auf Ihrem Grundstück überhaupt gebaut werden darf. Nicht verwechselt werden darf sie allerdings mit der Grundflächenzahl. Denn diese besagen unterschiedliche Dinge:
- Geschossflächenzahl: Gibt an, wie viele Quadratmeter Wohnfläche auf einem Grundstück errichtet werden dürfen.
- Grundflächenzahl: Gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf.
Vorgaben zur Grundflächenzahl sind daher einfacher zu berechnen und einzuhalten – hier kommt es lediglich darauf an, welchen Prozentsatz Ihres Grundstückes Sie insgesamt bebauen dürfen. Die Höhe des Gebäudes spielt dabei keine Rolle, die Nutzung allerdings schon. Bei der Geschossflächenzahl spielt nicht nur die Nutzung sondern auch die Etagenanzahl eines Baus eine Rolle – je mehr Etagen, desto größer fällt die Geschossflächenzahl aus. In der Praxis begrenzt diese daher meist die mögliche Anzahl der Vollgeschosse.
Muss die Garage zur Berechnung der Geschossfläche herangezogen werden?
Nun fragen Sie sich sicherlich, ob die Garage die mögliche Gesamtgeschossfläche schmälert. Die Antwort lautet hier in aller Regel nein. Denn laut § 14 BauNVO sind verschiedene Nebenanlagen eines Wohnhauses nicht in die Berechnung mit einzubeziehen. Neben Balkonen und Terrassen zählen dazu auch jegliche bauliche Anlagen, die in die Abstandsflächen gebaut werden dürfen. Erfüllt Ihre Garage also die grundsätzlichen Kriterien für eine Grenzbebauung, zählt sie nicht zur Geschossfläche. Tiefgaragen können die zur Verfügung stehende Geschossfläche sogar vergrößern.
Und wie sieht es mit der Grundflächenzahl und der Garage aus?
Auch zur Grundflächenzahl muss die Garage oder der Carport meist nicht hinzugerechnet werden. Voraussetzung ist hierbei, dass Garage oder Carport nicht mehr als zehn Prozent der Grundstücksfläche einnehmen. Auf sehr kleinen Grundstücken könnte es also eng werden, auf normal großen Grundstücken sollten Sie aber keine Probleme bekommen. Zudem ist in Kerngebieten sowie in Gebieten, die eine Garage explizit im Bebauungsplan aufführen, keine Anrechnung auf die Grundfläche nötig.