Die Duldungspflicht des Nachbarn
Jedes Haus hat Anspruch auf Trinkwasser, Heizung und Abwasser, sofern es in einem erschlossenen Wohngebiet liegt. Das ist normalerweise auch kein Problem. Liegt aber ein Grundstück hinter einem anderen Grundstück, das den direkten Zugang zur Hauptversorgungsleitung versperrt, kann das zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn führen.
Die Bundesländer haben für diesen Fall ihre Gesetze, und diese sind, wenn sie bestehen, eindeutig: Der Nachbar muss die fremden Leitungen auf seinem Grundstück dulden und kann die Wassernutzung im Falle eines Streits auch nicht verbieten. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. Wäre beispielsweise eine Verlegung auf anderem Wege und ohne unverhältnismäßig hohe Kosten möglich, besteht keine Duldungspflicht. Ebenso wenig muss der Nachbar die fremden Leitungen dulden, wenn sie den Gebrauch seines Grundstücks unzumutbar einschränken.
Dementsprechend muss der Nachbar auch etwaige Reparaturen dulden, wenn es im Erdreich zu einem Rohrbruch gekommen ist. Nicht dulden muss der Grundstücksbesitzer die Leitungen, wenn sie unnötig sind. Auch kann es schwierig werden, wenn ein Bundesland keine entsprechenden Gesetze verabschiedet hat.
Wer bezahlt die Leitungen?
Nachdem die Frage geklärt ist, ob die Leitungen überhaupt verlegt werden dürfen, ist noch der Punkt wichtig, wer die Kosten übernimmt.
Es ist eigentlich logisch: Derjenige, der die Leitungen benötigt, muss auch dafür aufkommen. Zwar muss der örtliche Wasserversorger die Verlegung zum Haus übernehmen, denn alle Leitungen, die sich vor dem Wasserzähler befinden, gehören dem Versorger, aber der Anschluss an das öffentliche Wasser kostet eben, und diese Kosten trägt der, der den Anschluss beantragt.