Ausschlusskriterien für das selber austauschen
Zwei Faktoren bestimmen maßgeblich, ob das Austauschen eines Holzbalkens auch ohne fachgerechte Qualifizierung ausgeführt werden kann: wenn ein einzelner Balken ersetzt werden soll, der keine tragende Funktion hat und wenn der Balken problemlos in gleicher Art wiederhergestellt werden kann. Bereits ab dem Austausch eines zweiten Balkens wie bei der Sanierung einer Holzbalkendecke sollte unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden.
Bevor die Beurteilung der Machbarkeit abschließend beantwortet wird, sollten auch die baubegleitenden Umstände geprüft werden. Dazu gehören die Befestigungen an der Wand, gegebenenfalls die Art der Einmauerung des Holzbalkens und die eventuell vorhandenen Verbindungen mit anderen Balken und Trägerkonstruktionen.
Generell gilt, dass nach dem Freilegen des beschädigten Balkens das Werkteil ohne mechanische Demontage entfernt werden kann. Damit sind insbesondere einfach aufgelegte Decken- und Stützbalken gemeint. Innerhalb zusammenhängender Konstruktionen wie einem Dachstuhl muss ein Zimmermann den Austausch ausführen.
Baurechtliche Bestandserhaltung
Baurechtlich wird die Bestandserhaltung bezüglich statisch tragender Bauteile definiert. Diese Bestandserhaltung umfasst folgende Voraussetzungen, die beim Austauschen eines Holzbalkens eingehalten werden müssen:
- Die Querschnittsgröße des neuen Balkens muss mindestens die des Alten erreichen
- Die Balkenabstände zu den Nachbarbalken dürfen sich nicht vergrößern
- Die Fußbodenaufbauten bleiben in Form, Höhe und Waagerechte identisch
Diese Voraussetzungen sind, ähnlich wie bei Sanierungen und Verlängerungen alter Balken, einem gewissen Interpretationsspielraum seitens der Baubehörden ausgesetzt. Auch wenn Ihnen der Austausch baurechtlich gestattet ist, sollten Sie bei jedem Zweifel bezüglich der Tragfähigkeit des Holzbalkens unbedingt einen Fachmann befragen.