Konstruktionstypen und Krafteinwirkungen
Die fünf klassischen zimmermannsmäßigen Holzverbindungen durch unverschraubtes Verzapfen bilden gegenüber spezifischen Einwirkungsrichtungen von Schub-, Druck- oder Zugkraft einen Halt. Je komplexer Holzkonstruktionen sind, desto mehr Richtungen müssen von den Verbindungen „abgefangen“ werden. Je nach Konstruktionstyp kann das Verzapfen ausreichen. Über das schraubenlose Verbinden hinausgehende Montagemittel werden als Ingenieurholzbau bezeichnet.
Die waagerecht und abwechseln über Eck aufeinander geschichteten Wandbalken einer Blockhütte stablisieren sich durch das Ausklinken der Balken an den Ecken. Die ineinandergeschobenen Aussparungen erreichen auch gegenüber seitlich einwirkenden Kräften ausreichende Widerstandskraft. Im Fall einer Blockhütte ergeben die senkrechten Stützbalken gemeinsam mit der auf das Eigengewicht der Balken wirkenden Schwerkraft Stabilität, die nicht durch zusätzliches Verschrauben unterstützt werden muss.
Deutsches Baurecht verlangt fast immer Schrauben
Die in Deutschland gültigen Bauvorschriften für Dachstühle und andere tragende Holzbalkenkonstruktionen wie Gartenhütten und Carports erlauben keine unverschraubten Verbindungen. Ausnahmen können kleine offene Unterstände oder Vordächer darstellen, was jeweils im Landesbaurecht im Detail geregelt ist. Das Verbinden von Holzbalken in komplexen Konstruktionsarten muss durch verschraubtes befestigen ergänzt werden.
Für spezielle Einzelarbeiten wie das Verlängern eines Balkens ist die spätere Einsatzart ausschlaggebend. Immer wenn eine spezifische Tragfähigkeit eines Holzbalkens, auch in waagerechter Richtung, gefordert ist, müssen verschraubte Zusatzbefestigungen montiert werden.
Verleimung als dritter Weg
Neben der Verzapfung sind Verleimungen eine weitere mögliche Verbindungsmethode. Geleimte Zapfen können als Alternative zu Verschraubungen zugelassen sein. Die Genehmigungsfähigkeit hängt vor allem von der Größe und Art der Holzkonstruktion ab. Insbesondere auf Privatgrundstücken und bei niedrigen Baugewerken wie Zäunen oder Abgrenzungen können Verbindungen ohne Schrauben genehmigungsfrei möglich werden.