Planen Sie Ihren Holzbalkon gründlich
Holzbalkone gehören mit zu den schönsten Balkonen überhaupt. Sie vermitteln ein Gefühl von Naturverbundenheit und beeinflussen damit die Hausfassade zunehmend positiv. Doch schon lange, bevor es überhaupt an die Planung des eigentlichen Balkons geht, müssen Sie einige Punkte berücksichtigen. So gibt es deutliche Unterschiede bei der Konstruktion von Holzbalkonen:
- Vorsatzbalkone
- Anbaubalkone
- Holzbalkone mit einer auskragenden Betonplatte als Boden
Der preiswerteste Balkon ist nicht zwingend die günstigste Variante
Der Anbaubalkon ist nach den Materialkosten die einfachste Ausführung. Jedoch sind bei den Preisen für einen Holzbalkon nicht nur diese Kosten entscheidend. Gerade bei Alt- und Bestandsbauten wird laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) oft eine Wärmedämmung von Fenstern, Dach und Fassade vorgeschrieben. Die Fassadendämmung wird üblicherweise mittels einem Wärmedämm-Verbundsystem hergestellt, das auf die Fassade montiert wird.
Bedenken Sie die Besonderheiten von Wärmedämm-Verbundsystemen
Wer aber bereits seine Fenster erneuert und ein solches WDVS installiert hat, weiß, dass die Verbindung zwischen Fenstern und Fassade einen massiven Schwachpunkt des WDVS darstellt. Schon die geringsten Ausführungsfehler können fatale Folgen nach sich ziehen.
Der Anbaubalkon muss aber ebenfalls in der Fassade verankert werden. Damit müssen Durchbrüche im WDVS realisiert werden. Die ordnungsgemäße Ausführung der Balkonbefestigung ist damit ein zwingender Faktor, der auch Kosten mit sich bringt.
Jeder Balkon unterliegt der Baugenehmigungspflicht
Folglich müssen Sie sich schon vor der Ausführung der Baupläne gründlich überlegen, welche Art von Balkonkonstruktion Sie letztendlich für Ihr Projekt wählen möchten – auch, wenn noch kein WDVS angebracht, aber in Planung ist. Dann können Sie aber immer noch nicht mit der Planung beginnen – zumindest nicht selbst. Denn der Balkon stellt eine Veränderung der Fassade und auch ein tragendes Bauteil dar. Damit besteht gleichzeitig eine Baugenehmigungspflicht. Sie müssen also die folgenden Punkte unbedingt berücksichtigen:
- hinzuziehen eines Statikers oder Architekten
- Berücksichtigung von Landesbauordnung und regionalen Bebauungsplan
- Baupläne, die baugenehmigungsfähig sind
- Einleiten des Baugenehmigungsverfahrens bzw. der Bauanzeige (abhängig vom Bundesland)
- gegebenenfalls amtliche Bauabnahme
Sie müssen also in jedem Fall einen Architekten oder Statiker hinzuziehen, der die baugenehmigungsfähigen Unterlagen für Sie erstellt. Damit müssen Sie aber auch dessen Ausführungen laut Bauplan berücksichtigen. Sie können lediglich Ihre Vorstellungen in die statischen Berechnungen und Bauplanausführungen einfließen lassen.