Das Schadpotenzial von Pilzen am Bauholz
Manche Arten der auch als „Hausschwämme“ bezeichneten Pilze treten bevorzugt an bestimmten Holzarten auf, während andere in dieser Hinsicht weniger wählerisch sind. Zu unterscheiden ist aber zwischen Pilzarten, die eher nur ein geringes Schadpotenzial besitzen und anderen Arten, die aufgrund ihres immensen Schadpotenzials zum Teil sogar meldepflichtig sind.
So sorgt zum Beispiel die sogenannte Bläue für unschöne Verfärbungen, gilt aber selbst eigentlich höchstens als Wegbereiter für andere Arten von Pilzbefall und Holzfäulnis.
Wirklich teuer kann es dagegen werden, wenn ein Befall mit dem Echten Hausschwamm entdeckt wird. Dieser Schädling muss in manchen Bundesländern offiziell gemeldet und von professionellen Spezial-Unternehmen entfernt werden. Immerhin ist diese Pilzart in Europa für rund ein Drittel aller pilzverursachten Schäden an Gebäuden verantwortlich. Da Schwämme wie der Echte Hausschwamm das Holz in seiner Substanz und Tragfähigkeit zerstören, können sie einen aufwändigen Komplettaustausch mit teurer Sanierung notwendig machen.
Holzschädigende Pilze erkennen
Es gibt eine ganze Reihe von Pilzen, die das in einem Gebäude verbaute Holz (unter entsprechenden Voraussetzungen) schädigen können:
- der Echte Hausschwamm
- der Weiße Porenschwamm
- der Braune Kellerschwamm
- der Ausgebreitete Hausporling
- der Echte Zunderschwamm
- der Zimtbraune Porenschwamm
- etc.
Manche dieser Pilzarten wie zum Beispiel der Weiße Porenschwamm können ein weißes Oberflächenmyzel bilden. Auch der Echte Hausschwamm ist mit fortschreitender Ausbreitung an seinem markanten Fruchtkörper zu erkennen. Manchmal ist ein Befall aber auch nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wenn Holzbalken Farbveränderungen wie Braunfäule, Weißfäule oder Simultanfäule aufweisen, kann der Test mit einem Hammerschlag (an einer ungefährlichen Stelle) aufzeigen, ob das Holz in seiner Stabilität bereits stark beeinträchtigt ist.
Pilzbefall von Holz: ein Fall für Experten
Vorbeugende Maßnahmen gegen den Holzbefall von Bauholz können natürlich durchaus in Eigenregie ausgeführt werden. Dazu gehört zum Beispiel der konstruktive Holzschutz oder ein Anstrich mit Holzschutzmitteln gegen Pilze.
Nach der Entdeckung eines Befalls sollte aber jedenfalls eine mikroskopische Bestimmung durch fachlich geschulte Personen stattfinden. Nur so kann sinnvoll entschieden werden, welche Maßnahmen in der Folge zu ergreifen sind.