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Schuppen

Einen Schuppen ohne Baugenehmigung bauen und was zu beachten ist

Von Mark Heise | 19. Januar 2021
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Mark Heise, “Einen Schuppen ohne Baugenehmigung bauen und was zu beachten ist”, Hausjournal.net, 19.01.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 30.05.2023, https://www.hausjournal.net/schuppen-ohne-baugenehmigung

Wollen Sie einen Geräteschuppen ohne Baugenehmigung errichten? Dann sollten Sie einige Dinge beim Bau beachten, damit Sie später keine unangenehmen Überraschungen erleben und gegebenenfalls den Schuppen nachher sogar wieder abreißen müssen.

schuppen-ohne-baugenehmigung
Für sehr kleine Geräteschuppen wird meist keine Baugenehmigung gebraucht
AUF EINEN BLICK
Ist ein Schuppen ohne Baugenehmigung erlaubt?
Ein Schuppen ohne Baugenehmigung kann je nach Bundesland und Größe in Deutschland errichtet werden. Achten Sie auf Größe, Art der Nutzung, Standort und örtliche Gesetzgebungen. Für Schuppen unter 10 Quadratmetern ist meist keine Baugenehmigung erforderlich. Erkundigen Sie sich bei Bauamt oder Hausverwaltung.

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Wenn Sie einen Schuppen ohne Baugenehmigung errichten wollen

Was eine Baugenehmigung für den Carport, einen Schuppen oder ein Gartenhaus angeht, herrschen je nach Bundesland verschiedene Gesetzgebungen. Sie sollten unbedingt das deutsche Baurecht beachten, genauer gesagt sollten Sie auf das Bauordnungsrecht achten, das als Bestandteil des öffentlichen Baurechts alles rund um das Grundstück und dessen Bebauung regelt. Es ist nicht einfach, hier noch den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Gegebenheiten richtig einzuhalten. Unter anderem kommt es auf folgende Dinge an, die unbedingt vor dem Bau beachtet werden sollten:

  • bauliche Veränderungen an bereits bestehenden Schuppen oder Häuschen
  • Art der vorgesehenen Nutzung
  • Größe des zu errichtenden Schuppens
  • Gesetzgebungen im jeweiligen Bundesland

Es kommt nicht nur auf die Größe des Schuppens an

Tatsächlich spielt nicht nur die Größe eine Rolle, wenn Sie beispielsweise einen Geräteschuppen aufbauen möchten. Auch der Wohnort spielt eine Rolle, schließlich gelten nicht für alle Gegenden und Bundesländer die gleichen gesetzlichen Regelungen. Für einen kleinen Geräteschuppen, der eine Stellfläche von nicht mehr als etwa zehn Quadratmeter in Anspruch nimmt, wird nur sehr selten eine Baugenehmigung fällig sein. Der Fachhandel hat darauf reagiert und bietet extra kleine Varianten an, dessen Aufstellung in der Regel kein Problem darstellt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie sich allerdings beim zuständigen Bauamt oder bei der Hausverwaltung erkundigen. Eine pauschale Antwort kann an dieser Stelle nicht gegeben werden, da die Regelungen regional sehr unterschiedlich ausfallen. Auf jeden Fall sollten Sie die örtlichen Gegebenheiten genau beachten, da es neben der Größe auch auf die Form, die Farbgebung oder die verwendeten Materialien ankommen kann.

Immer auf die örtliche Gesetzgebung und den Bebauungsplan achten

Häufig Ihnen beim Bau eines Schuppens schon das öffentliche Baurecht einen Strich durch die Rechnung, da auch im eigenen Garten das Baugesetzbuch sowie die bundesweit geregelte Bauordnung beachtet werden muss. Oft ist es beispielsweise so, dass auch Schuppen nur innerhalb von bestimmten Baugrenzen errichtet werden dürfen.

Artikelbild: Chrislofotos/Shutterstock

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