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Schuppen

Schuppen ohne Baugenehmigung: Größen & Regeln einfach erklärt

Von Johann Kellner | 19. September 2024
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Johann Kellner
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johann Kellner, “Schuppen ohne Baugenehmigung: Größen & Regeln einfach erklärt”, Hausjournal.net, 19.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/schuppen-ohne-baugenehmigung

Die Größe eines Schuppens ist entscheidend dafür, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Informieren Sie sich über die Vorgaben der Landesbauordnung, Grenzabstände und weitere Faktoren, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

schuppen-ohne-baugenehmigung
Für sehr kleine Geräteschuppen wird meist keine Baugenehmigung gebraucht

Die Größe entscheidet: Wann ist ein Schuppen genehmigungsfrei?

Ob Ihr Schuppen eine Baugenehmigung benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab, wobei die Größe des Bauwerks eine wesentliche Rolle spielt. Die Bestimmungen variieren je nach Bundesland erheblich. In vielen Bundesländern sind kleinere Schuppen unter bestimmten Größen genehmigungsfrei.

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Generell gilt:

  • Schuppen bis zu 10 Kubikmetern sind in vielen Bundesländern genehmigungsfrei.
  • In Bayern und Brandenburg dürfen sogar Schuppen bis zu 75 Kubikmetern ohne Baugenehmigung errichtet werden.
  • Andere Bundesländer wie Berlin, Thüringen und Sachsen setzen die Grenze bei 10 Kubikmetern.

Beachten Sie dabei, dass auch genehmigungsfreie Bauvorhaben den allgemeinen baurechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Dies betrifft vor allem die Einhaltung von Grenzabständen und weiteren örtlichen Vorschriften.

Zusätzlich sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Standort: Bauvorhaben innerhalb und außerhalb von Bebauungsgebieten unterliegen oft unterschiedlichen Regeln. Im Außenbereich sind die Regelungen häufig strenger.
  • Nutzung: Ein Schuppen, der nur zur Aufbewahrung von Gartenutensilien dient, hat oft weniger Auflagen als einer, der zum Aufenthalt oder als Wohnraum genutzt wird.
  • Fundament: Errichten Sie das Gartenhaus auf einem Betonfundament, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung.

Planen Sie den Bau daher sorgfältig und berücksichtigen Sie die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie eventuelle kommunale Zusatzregelungen. Besprechen Sie sich auch mit Ihren Nachbarn, vor allem wenn das Bauwerk nah an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.

Alternativen zur Baugenehmigung

Sollte Ihr geplanter Schuppen nicht unter die Genehmigungsfreiheit fallen, gibt es verschiedene legale Möglichkeiten, Ihr Vorhaben dennoch umsetzen zu können:

  1. Voranfrage beim Bauamt: Stellen Sie eine Bauvoranfrage bei Ihrer örtlichen Baubehörde. Diese Anfrage hilft Ihnen herauszufinden, ob Ihr spezifisches Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder eine Baugenehmigung erfordert. Dies kann in der Regel kostenfrei und unkompliziert erfolgen und gibt Ihnen Sicherheit vor Baubeginn.
  2. Mobile und temporäre Lösungen: Überlegen Sie, ob ein mobiles oder temporäres Bauwerk eine Alternative sein könnte. Schuppen, die auf Rollen montiert sind oder nur saisonal aufgestellt werden, fallen oft nicht unter die strengen Vorschriften für permanente Bauten. Solche Konstruktionen sind jedoch ebenfalls an gewisse Regeln gebunden und sollten mit den örtlichen Bauvorschriften abgeglichen werden.
  3. Bauten auf Grundstücksgrenze: Unter bestimmten Umständen dürfen Sie ein Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze bauen, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen, solange bestimmte Abmessungen eingehalten werden. Informieren Sie sich bei der Baubehörde und berücksichtigen Sie die Höhen- und Grenzabstandsregeln, die für Ihr Bundesland oder Ihre Gemeinde gelten.
  4. Gemeindespezifische Vorgaben: Neben den Landesbauordnungen können auch Gemeinden eigene Vorschriften erlassen, die hinsichtlich Ästhetik oder historischer Aspekte strikter ausgelegt sein können. Daher ist es oft ratsam, die lokalen Bestimmungen zu prüfen und sich im Zweifelsfall direkt bei der Gemeinde zu informieren.

Diese Alternativen bieten Ihnen verschiedene Optionen, Ihr Bauvorhaben gesetzeskonform und im Einklang mit den örtlichen Vorschriften umzusetzen. Berücksichtigen Sie dabei stets die spezifischen baurechtlichen Anforderungen und sprechen Sie bei Unklarheiten frühzeitig mit den zuständigen Behörden.

Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?

Bauen ohne die erforderliche Baugenehmigung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den häufigsten Folgen gehört die Verhängung von Bußgeldern, die je nach Bundesland und Verstoß bis zu 50.000 Euro betragen können. Eine besonders gravierende Maßnahme ist die behördliche Anordnung zum Rückbau oder sogar vollständigen Abriss der nicht genehmigten Bauwerke.

Neben finanziellen Strafen können auch juristische Auseinandersetzungen mit den lokalen Baubehörden oder Nachbarn entstehen. Gemeinden und Städte legen großen Wert darauf, dass sämtliche Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zudem Einfluss auf zukünftige Genehmigungsverfahren haben.

In Ausnahmefällen mag es möglich sein, eine nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Allerdings sind die Chancen dafür meist gering, besonders bei größeren oder im Außenbereich errichteten Bauprojekten. Generell kann sich eine nachträgliche Genehmigung als sehr kostenintensiv und zeitaufwendig herausstellen.

Ferner bleiben Sie auch bei vermeintlich genehmigungsfreien Bauten nicht von allen Vorschriften verschont. Es gilt dennoch, alle relevanten baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten, wie Grenzabstände und Nutzungseinschränkungen. Um nachbarschaftliche Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie vor jedem Bauvorhaben die geltenden Vorschriften genau prüfen und im Zweifelsfall eine Beratung durch das zuständige Bauamt in Anspruch nehmen.

Artikelbild: Chrislofotos/Shutterstock

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