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Themenbereich: Schuppen

Einen Schuppen ausbauen und was Sie dabei beachten sollten

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Für eine Nutzungsänderung braucht man eine Genehmigung Foto: BondRocketImages/Shutterstock

Einen Schuppen ausbauen und was Sie dabei beachten sollten

Wollen Sie einen Schuppen ausbauen und auf diese Weise einen angenehmen Aufenthaltsort im Garten erhalten, gibt es dabei einige Dinge zu beachten. Leider ist nicht alles zulässig, und ab einer bestimmten Größe ist sogar eine Baugenehmigung notwendig.

Unterschiede zwischen einfachen Geräteschuppen und Aufenthaltsorten

Wenn Sie einen Schuppen ausbauen möchten, spricht man von einer Nutzungsänderung, die unter Umständen von einigen Auflagen betroffen sein kann. Eine Nutzungsänderung besteht beispielsweise dann, wenn ein bestimmtes Gebäude für einen anderen Zweck benutzt werden soll als ursprünglich vorgesehen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie einen Schuppen, in dem bisher nur Gartengeräte aufbewahrt wurden, zu Wohnzwecken ausbauen möchten. Schließlich soll der Raum dann zu einem anderen Zweck genutzt werden, was leider nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Unter Umständen kann es sogar notwendig sein, bei einer Änderung der Nutzungsart eine Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde einzuholen, beispielsweise dann, wenn der Schuppen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Größe variiert von Bundesland zu Bundesland, weshalb Sie im Zweifel bei Ihrem örtlichen Bauamt nachfragen sollten. Ist eine Nutzungsänderung geplant, kann es zu Auflagen kommen, die beim Umbau eingehalten werden müssen. Sie sollten sich auf jeden Fall vor dem Umbau bzw. vor dem Schuppen ausbauen gründlich informieren, welche Bestimmungen in Ihrem Wohngebiet herrschen.

  • Lesen Sie auch — Einen Schuppen ohne Baugenehmigung bauen und was zu beachten ist
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  • Lesen Sie auch — Einen Schuppen abreißen und was Sie dabei beachten sollten

Auf was Sie beim Umbau achten sollten

Ob Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung benötigen, hängt unter anderem von folgenden Dingen ab:

  • der Größe des Schuppens
  • der Art der später vorgesehenen Raumnutzung
  • zum Teil der Entfernung des Schuppens von anderen Wohnhäusern

Es gelten ähnliche Dinge wie für einen Neubau eines Gartenhauses, das zum Aufenthalt vorgesehen ist. Dabei kann es sich um einen einfachen Hobbyraum im Gartenhaus handeln, in dem Sie sich regelmäßig aufhalten möchten. In einigen Bundesländern sind Gartenhäuser oder umgebaute Schuppen einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern genehmigungsfrei, in anderen Bundesländern sind es jedoch nur 30 Quadratmeter, die ohne Baugenehmigung bereitgestellt werden dürfen. Es ist also unbedingt notwendig, dass Sie sich über die örtlichen Gegebenheiten genauer informieren, bevor Sie einen Umbau vornehmen. Denken Sie dabei auch daran, bestimmte Abstände einzuhalten wie beispielsweise bei einer Bebauung direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück oder andere wichtige Abstände.

Mark Heise
Artikelbild: BondRocketImages/Shutterstock
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