Diese Vorschriften gelten zur Isolierung von Kaltwasserleitungen
Die Isolierung von Kaltwasserleitungen ist pauschal in der DIN 1988 festgelegt, welche die technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden regelt. Diese besagt, dass jede Kaltwasserleitung wie folgt isoliert sein muss:
- in unbeheizten Räumen: 4 Millimeter starke Dämmung,
- in beheizten Räumen: 9 Millimeter starke Dämmung,
- direkt neben Warmwasserleitungen: 13 Millimeter starke Dämmung.
Damit ist auch im Keller eine gar nicht unerhebliche Dämmung der Leitung notwendig. Diese soll vor allem verhindern, dass sich Tauwasser auf dem Leitungsrohr bildet. Zudem muss aus hygienischen Gründen sichergestellt sein, dass das geführte Kaltwasser sich nicht über 25 Grad Celsius erhitzt. Gerade neben Warmwasserleitungen kann dies ohne Dämmung aber nicht unbedingt gewährleistet werden.
So gehen Sie in der Praxis am besten vor
Wollen Sie Ihre Kaltwasserleitung im Keller also isolieren, so müssen Sie zunächst die Gegebenheiten vor Ort betrachten. Die meisten Keller sind unbeheizt, es reicht also eine vier Millimeter starke Dämmung. Ist der Keller hingegen beheizt, beispielsweise weil der entsprechende Raum als Hobbyraum genutzt wird, so muss eine neun Millimeter starke Dämmung erfolgen. Das gilt auch, wenn nicht ganzjährig geheizt wird. Liegen Warmwasserleitungen daneben, kommen Sie an 13 Millimeter Dämmung nicht vorbei.
Das Isolieren der Kaltwasserleitung geht dabei ähnlich einfach von der Hand wie das Isolieren der Heizungsrohe im Keller. Für die Kaltwasserleitung reicht es normalerweise aus, wenn Sie einfache Dämmhülsen aus PE verwenden. Diese müssen zugeschnitten und um die Ecken mit Hilfe von Einschnitten herumgebogen werden. Am Ende werden alle undichten Stellen mit Dichtband abgeklebt. Etwas einfacher geht es mit Dämmhülsen aus Kautschuk, die ohne Einschneiden einfach um Rohrbiegungen gelegt werden können.