Feuerwehr und Rückstauventil
Bei starkem Regen oder Hochwasser kann zum Auspumpen des Kellers die Feuerwehr gerufen werden. Der Einsatz ist für den Geschädigten in der Regel kostenlos, soweit das Wasser von außen durch Fenster, Türen und Treppen eingedrungen ist. Wenn das Wasser durch eine Toilette oder einen Abwasserschacht in den Keller gedrückt wurde, liegt Eigenverschulden vor.
Es ist baurechtliche Pflicht, für den Fall großer Niederschlagsmengen oder Hochwasser ein Rückstauventil einzubauen. Das muss bei einsetzendem erhöhten Wasseraufkommen geschlossen werden. Wenn ein Eigenverschulden vorliegt, hilft nur das selber auspumpen. In manchen Regionen weichen die Regeln für die Haftung von der allgemeinen Rechtsprechung ab.
Drei Pumpentypen
Für die Hauptmenge an Wasser reicht eine gewöhnliche Tauchpumpe aus, die in Baumärkten ausleihbar ist. Bei besonders verschmutztem Wasser mit vielen Fremdstoffen und hoher Verschlammung sollte eine spezielle Schmutzwasserpumpe mit größerer Filterleistung eingesetzt werden. Sie werden von manchen spezialisierten Geräteverleihern angeboten.
Wenn der Wasserstand auf wenige Millimeter gesunken ist, muss das Restwasser abgeschöpft und mit Lappen aufgesogen werden. Da ein Putzen des überschwemmten Raums nach dem Hochwasser sowieso notwendig ist, erledigt sich dadurch beides gleichzeitig. Die letzten Millimeter Wasserstand können auch mit einer speziellen Flachsaugpumpe abgepumpt werden. Das abschließende Putzen bleibt aber trotzdem notwendig. Beim Auspumpen des Kellers muss bei jedem Pumpentyp darauf geachtet werden, dass der Ansaugstutzen frei bleibt.