Anforderungen an Wohnraum
Je nach Landesbauordnung müssen Räumlichkeiten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu Wohnraum umgebaut werden können. So schreiben einige Landsbauordnungen eine bestimmte Deckenhöhe vor. Häufig sind Maße zwischen 2,30 und 2,50 vorgegeben.
Weitere Anforderungen betreffen beispielsweise die nötige Fensterfläche. Hier sind häufig Werte von 10 – 12,5% der Wohnfläche Pflicht.
Außerdem gelten für die Wärmedämmung die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Ein Umbau des Kellers zu Wohnraum kann daher mit bis zu 2000 Euro Kosten pro Quadratmeter Fläche zu Buche schlagen.
Keller abdichten
Damit der Umbau gelingt und der Keller zu hochwertigem Wohnraum wird, muss vor allem eine perfekte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit erfolgen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
- Keller von außen abdichten
- Keller von innen abdichten
Keller von außen abdichten
Die effektivste – allerdings auch kostenintensivste – Variante, einen Keller abzudichten ist die Abdichtung von außen. Das Erdreich wird abgegraben, anschließend werden Schäden am Mauerwerk repariert und anschließend mit Bitumen abgedichtet.
Anschließend kann eine Perimeterdämmung installiert werden. So werden Kellerräume effizient wärmeisoliert.
Bei einer Außenabdichtung müssen Sie mit Kosten von 400 bis 500 Euro pro laufendem Meter rechnen.
Keller von innen abdichten
Kostengünstiger ist dagegen die Variante einer Kellerabdichtung von innen. Möglichkeiten zur Innenabdichtung sind:
- DIchtungsschlämme
- Injektion
Dichtungsschlämme ist eine flüssige Mischung aus Zement und Kunststoff, die in mehreren Schichten einfach mit dem Pinsel auf die Kellerwand aufgetragen wird. Bei der Injektion wird flüssiges Paraffin in die Wand injiziert. So werden Kapillaren, Poren, Risse und Hohlräume verfüllt.
In allen Fällen muss auch eine horizontale Feuchtigkssperre – meist in Form eines Blechs – eingebaut werden. Sonst kann durch Kapillarwirkungen ein Problem mit Feuchtigkeit in höher gelegenen Wänden entstehen.
Erst wenn der Keller gut abgedichtet und die nach EnEV notwendige Wärmedämmung hergestellt ist, können Sie mit dem Umbau der Kellerräume weitermachen.
Sind die Voraussetzungen Ihrer örtlichen Landsbauverordnung schlussendlich erfüllt, sind Ihrer Kreativität beim Ausbau des Kellers keine Grenzen gesetzt.