Nur in diesen Fällen kann die Baugenehmigung entfallen
Einen Keller ohne Baugenehmigung bauen fällt in jedem Fall weg. Beim Um- oder Ausbau des Kellers hingegen benötigen Sie nicht immer eine Baugenehmigung. Das ist der Fall, wenn:
- nichttragende Wände im Inneren des Kellers errichtet werden sollen,
- einzelne Kellerräume zur Eigennutzung ausgebaut werden sollen, zum Beispiel als Hobbyraum,
- der Keller ganz oder teilweise zur Eigennutzung als Wohnraum ausgebaut werden soll,
- Sanierungsmaßnahmen von innen durchgeführt werden, wie das Einbringen einer Horizontalsperre mittels Injektionsmethode.
In diesen Fällen ist eine Baugenehmigung nötig
In den folgenden Fällen hingegen ist eine Baugenehmigung zu beantragen:
- wenn tragende Wände entfernt oder gebaut werden sollen,
- wenn der Keller ober- oder unterirdisch vergrößert werden soll,
- wenn der Keller tiefergelegt oder unterfangen werden soll,
- wenn Sanierungsmaßnahmen von außen das Aufgraben des Kellers erfordern,
- wenn der Keller ganz oder teilweise zu vermietetem Wohnraum oder jeglichem Gewerberaum umgebaut werden soll; in diesen Fällen ist eine Nutzungsänderung zu beantragen.
Was, wenn ohne Baugenehmigung gebaut wird?
Das Einholen einer Baugenehmigung kann das Bauvorhaben verzögern und Geld kosten. Gerade im Keller, wo man Umbauten vielleicht nicht sofort sieht, fragen sich daher viele Menschen, ob man auf die Baugenehmigung nicht auch verzichten kann. Allerdings ist davon unbedingt abzuraten!
Denn: Wenn später rauskommt, dass ohne Genehmigung umgebaut wurde, können nicht nur teure Bußgelder anfallen. Sie könnten auch dazu verpflichtet werden, den Umbau rückgängig zu machen. Sie sollten daher im Zweifelsfall lieber nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist und was das für Sie konkret bedeutet. Wird Keller nämlich genehmigungspflichtig zu Wohn- oder Gewerbefläche umgebaut, gelten auch andere Anforderungen an Deckenhöhe, Fensterfläche und Brandschutz. Zudem haften Sie künftigen Käufern gegenüber dafür, dass alle Umbauarbeiten genehmigt worden sind.