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Themenbereich: Keller

Keller als Wohnraum ist genehmigungspflichtig

Keller als Wohnraum
Ein ausgebauter Keller kann sehr gemütlich sein Foto: /

Keller als Wohnraum ist genehmigungspflichtig

Vor allem moderne Keller bieten sich zur Nutzung als Wohnraum an. Einige baurechtliche Vorschriften müssen eingehalten werden. Insbesondere die Raumhöhe und die Fensterfläche muss Mindestmaße aufweisen. Grundvoraussetzung sind trockene Wände und ein gedämmter Boden.

Feuchtigkeit und Deckenhöhe

Die erste Prüfung des Kellers misst die Feuchtigkeit des Gemäuers. Sollten Wände Nässe oder sogar Schimmel aufweisen, muss vor dem Umbau zum Wohnraum saniert werden. Wenn die Feuchtigkeit auf Kondenswasser beruht, ist eine Trockenlegung meist ausreichend. Bei von außen eindringendem Wasser muss die Drainage erneuert oder verstärkt werden.

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Die gesetzlich geforderte Mindesthöhe, um einen Keller als Wohnraum zu nutzen, beträgt 2,40 Meter. Diese Höhe muss nach Installation von Dämmungen auf Boden und Decken gegeben sein. Die erforderlichen Dämmplatten haben meist eine Stärke von bis zu fünf Zentimetern.

Eine Besonderheit stellt die so genannte Dampfsperre dar, die auf den Dämmplatten aufgebracht wird. Sie darf nicht mit Schrauben oder Nägeln durchstoßen werden. Diese „Lecks“ leiten geheizte warme Kellerluft an die kalten Außenwände, wo sie dann kondensiert und Feuchtigkeit erzeugt.

Fenster und Belüftung

In einem Keller als Wohnraum muss die Fensterfläche zehn Prozent der Grundfläche des Raumes ausmachen. Die Fenster müssen über vollflächige Scheiben verfügen und zwecks Belüftung komplett zu öffnen sein. Wenn der Keller komplett unter der Erde liegt, sind Schachtfenster erlaubt. Beim Ausstemmen neuer oder größerer Fensterflächen muss die Statik berücksichtigt werden, um ein Absenken der Kellerdecke zu vermeiden.

Heizung und Optik

Die Beheizung des Kellers sollte vor dem Umbau zum Wohnraum geplant werden. Elektrisch betriebene Heizkörper oder Lüfter sind möglich, aber auf Dauer durch ihren Stromverbrauch teuer. Besser ist die Installation eines Heizkörpers, der an die Zentralheizung angeschlossen ist. Hier müssen Gesetzmäßigkeiten des Heizkreislaufs beachtet werden. In manchen Fällen ist ein kleines Wasserhebewerk unumgänglich.

Um den Keller zu einem gemütlichen und optisch attraktiven Wohnraum zu gestalten, können einige bauliche und Renovierungsmaßnahmen beitragen.

  • Wände in hellen Farben streichen, die den Keller freundlicher aussehen lassen.
  • Verhältnismäßig zurückhaltend möblieren.
  • Nach Möglichkeit einen Wandschrank als Hauptstauraum einbauen
  • Einen fußwarmen Bodenbelag aus Holz, Teppich oder Linoleum wählen.
  • Zu fußkalten Belägen zählen Fliesen, Laminat und Kunststoffe
Tipps & Tricks
Denken Sie an den langen Weg aus einem Wohnraum im Keller zu den sanitären Einrichtungen. Planen Sie bei räumlicher Möglichkeit zumindest ein kleines Gäste-WC mit Waschbecken mit ein.

Autor: Stephan Reporteur
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