Ähnliche Regeln in allen Kleinartenkolonien
Im Prinzip hat jede Kleingartenanlage und Kolonie ihre eigenen Regeln bezüglich der Ruhezeiten. Es gibt jedoch eine Reihe von Vorschriften, die sich ähneln, da sie alle der Grundidee des Kleingartens folgen: Es handelt sich um ein erschwingliches Erholungsgebiet mit einem entsprechenden Ruhebedarf für die Anwesenden.
Folgende Regelungen zu Ruhezeiten finden sich in nahezu allen Satzungen:
- Während der Mittagsruhe von 12 oder 13 bis 14 oder 15 Uhr ist Lärm unzulässig
- an Feiertagen und Sonntagen muss 24 Stunden Ruhe herrschen
- An Wochenenden beginnt die Ruhezeit samstagnachmittags ab 16 und 20 Uhr.
In den meisten Kolonien gibt es zwei Saisonzeiten mit leicht unterschiedlichen Regeln. Meist wird die Zeit von Anfang Mai bis Ende September als „Hauptsaison“ bezeichnet. In der übrigen Zeit können vereinzelt „lockerere“ Regeln gelten. Typisches Beispiel ist das Aussetzen der ganztägigen Ruhezeit an gesetzlichen Feiertagen, die keine kirchlichen Feiertage sind (Tag der Arbeit/1. Mai, Tag der Deutschen Einheit/3. Oktober).
Konfliktherde und Lösungen
Bauen und Renovieren
Fast überall muss jede bauliche Tätigkeit, wie das Errichten eines Hauses, angezeigt und genehmigt werden.
Wird die Laube renoviert und es handelt sich dabei nur um Malerarbeiten ohne Lärmentwicklung, so verletzt dies die Ruhezeiten nicht.
Feste und Zusammenkünfte
Grill- und Gartenfeste bewegen sich in einem Graubereich. Manche Vereine bieten dafür einen Feierort wie z.B. ein Vereinshaus an, das zu diesem Zweck gebucht werden kann. Feiern auf der Parzelle werden dann weniger toleriert. Absprachen mit den Nachbarn und die unbedingte Einhaltung der Nachtruhe können als Duldung vereinbart werden.
Gartenarbeit mit Geräten
Während der Ruhezeiten dürfen weder Elektro- noch Benzin-Kettensägen benutzt werden. Mit manuellen Alternativen zur Kettensäge wie Heckenscheren darf tagsüber in der Regel jederzeit gearbeitet werden.